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Verteilung der Mittel des Nachtragshaushaushalts für die Flüchtlingsunterbringung in Brandenburg

Kleine Anfrage „Verteilung der Mittel des Nachtragshaushaushalts für die Flüchtlingsunterbringung in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 170 KB)

(Nr. 3461 – Ursula Nonnemacher) Für die Unterbringung von Flüchtlingen wurde im Nachtragshaushalt 2013/14 12,7 Millionen bereitgestellt, um die Unterbringung und die Situation von Flüchtlingen im Land Brandenburg zu verbessern.

Der Nachtragshaushalt sah folgende Verteilung der Mittel vor: 7,7 Millionen Euro wurden für die Zentrale-Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAST) des Landes in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) vorgesehen. Das Geld wurde für kurzfristige Unterkünfte, mehr Betreuung und den Einsatz von Psychologen und Sozialarbeitern verplant. Die restlichen fünf Millionen Euro sollen einmalig 2014 an die Kommunen verteilt werden.

Ich frage die Landesregierung:
1. Nach welchem Verfahren und nach welchen Kriterien werden fünf Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt von der Landesregierung an die Kommunen verteilt?
2. Welche Kommunen werden Mittel für die Unterbringung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen bekommen?
3. Welche Unterbringungsmöglichkeiten konnten aus dem Bestand der Kommunen für Asylbewerber angeboten oder zur Verfügung gestellt werden?
4. Welche Unterkünfte für Asylbewerber und Asylbewerberinnen wurden in den Kommunen neu geplant und gebaut?
5. Welche Unterstützung bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen wurden den Kommunen angeboten?
6. Welche Maßnahmen zur Integration von AsylbewerberInnen (Sprachkurse/Patenschaften/Willkommenskultur) konnten neben der Unterbringung von den Gemeinden noch geleistet werden?
7. In welchem Umfang werden Mittel des Nachtragshaushalts für die Kosten der Vereinsvormundschaften von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vorgesehen?