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Mobilitätsticket Brandenburg und Nutzung des ÖPNV in Berlin

Kleine Anfrage „Mobilitätsticket Brandenburg und Nutzung des ÖPNV in Berlin“ herunterladen (PDF, 229 KB)

(Nr. 2022 – Ursula Nonnemacher und Michael Jungclaus) Das Mobilitätsticket des Landes Brandenburg soll sozial schwächer gestellten Menschen die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erleichtern. Auch geflüchtete Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz haben Anspruch auf das Mobilitätsticket. Viele Orte im Land Brandenburg sind mit dem ÖPNV nur mit Durchquerung des Landes Berlin erreichbar. Beispiele können RentnerInnen sein, die auf den öffentlichen Nahverkehr zum Erreichen medizinischer Versorgungsangebote angewiesen sind, oder Geflüchtete, deren Weg zu Sprach- und Integrationskurse in Brandenburg über oder durch Berlin führt. So müssen zum Beispiel Fahrgäste, die aus Schönwalde (HVL) nach Wustermark (HVL) fahren wollen, oft über Spandau fahren, Fahrgäste, die von Schönwalde in den Landkreis Barnim gelangen möchten, durchfahren gezwungenermaßen ebenfalls häufig Berlin. Das Mobilitätsticket gilt jedoch bisher nicht für Fahrten nach oder durch Berlin. Für sozial schwächer gestellte Menschen bedeutet das, dass sie ab der Berliner Stadtgrenze den vollen Fahrpreis bezahlen müssen (Einzelticket derzeit € 2,70).

In ihrem Koalitionsvertrag (pdf-Datei) haben sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt „sich für die Ausweitung des Mobilitätstickets auf Berlin ein(zusetzen). Mobilität muss in allen Teilen der gemeinsamen Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg entsprechend den sich ändernden Bedürfnissen gewährleistet werden.“

Ich frage die Landesregierung:
1. Warum gibt es bisher kein Mobilitätsticket für das gesamte Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB)? Stehen der Ausweitung konkrete Hindernisse oder Barrieren entgegen? Wenn ja, welche?
2. Bis wann und in welchen Etappen soll ein ausgeweitetes Mobilitätsticket eingeführt werden? Bitte den genauen Zeitplan angeben.
3. Hat die Landesregierung diesbezüglich Gespräche mit dem Land Berlin und dem VBB aufgenommen? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie beurteilt die Landesregierung ihren Fortschritt bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausweitung des Mobilitätstickets auf Berlin?
5. Wie hoch schätzt die Landesregierung die finanzielle Belastung von NutzerInnen des Mobilitätstickets für Fahrten nach und durch Berlin ein? Wie bewertet sie diese finanzielle Belastung?