Kleine Anfrage „NichtschülerInnenprüfung in den Bildungsgängen für Sozialwesen“ herunterladen (PDF, 107 KB)
(Nr. 3680 – Marie Luise von Halem) Gemäß §45 Abs.1 der Verordnung über die Bildungsgänge Sozialwesen in der Fachschule (Fachoberschulverordnung Sozialwesen) kann der Abschluss eines Bildungsganges der Fachschule für Sozialwesen auch durch das Ablegen einer Nichtschülerprüfung erworben werden. Bereits seit mehreren Prüfungsdurchgängen ist das Ergebnis dieser Prüfungsart auffallend schlecht. Uns wurde berichtet, dass trotz umfassender Vorbereitung auch im gerade vergangenen Prüfungsdurchgang 2014 wiederum der weit überwiegende Teil der KandidatInnen die Prüfung nicht bestanden hat.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben sich für die Nichtschülerprüfung in der Fachrichtung Sozialpädagogik angemeldet? (Bitte seit 2009 jährlich aufschlüsseln.)
- Wie viele der angemeldeten Bewerberinnen und Bewerber haben die Prüfung nicht bestanden? (Bitte seit 2009 jährlich aufschlüsseln.)Wie viele wurden bereits nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen? (Bitte seit 2009 jährlich aufschlüsseln.)
- Für die Abwicklung der Prüfung wird die Korrektur der Prüfung auf mehrere Oberstufenzentren im Land Brandenburg verteilt. Ergeben sich hier Unterschiede zwischen den beteiligten Oberstufenzentren bezüglich des Bestehens der Prüfung?
- Wie beurteilt die Landesregierung die große Diskrepanz zwischen Prüfungsanmeldungen und dem Bestehen der NichtschülerInnen? Bereits in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 2176 vom 15.06.2012 (pdf-Datei) hatte die Landesregierung angekündigt, die Ergebnisse der Nichtschülerprüfung im Hinblick auf die auftretenden Defizite der TeilnehmerInnen und deren Hintergründe zu analysieren. Welche Erkenntnisse hat diese Überprüfung ergeben und welche Konsequenzen hat die Landesregierung daraus bislang gezogen?
- Wie viele der SchülerInnen, die die Nichtschülerprüfung nicht bestanden haben, haben Widerspruch gegen die Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses eingelegt? Wie viele Widersprüche liegen den jeweiligen Schulämtern vor (Bitte seit 2009 für jedes Schulamt jährlich aufschlüsseln)?
- Inwieweit wurden die Bewerberinnen und Bewerber gem. §46 Abs. 4 Fachschulverordnung Sozialwesen zuvor hinsichtlich der fachlichen Vorbereitung und des Prüfungsverfahrens beraten? Wo liegen die Defizite in diesem Beratungsprozess?