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Professorinnen und Professoren mit einem Angestelltenverhältnis oder Beamtenverhältnis auf Zeit

Kleine Anfrage „Professorinnen und Professoren mit einem Angestelltenverhältnis oder Beamtenverhältnis auf Zeit“ herunterladen (PDF, 439 KB)

(Nr. 1894 – Marie Luise von Halem) Im § 43 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) wird die Begründung eines Angestelltenverhältnisses oder Beamtenverhältnisses auf Zeit ermöglicht.

Ich frage die Landesregierung:
1. In wie vielen und in welchen Bundesländern gibt es derzeit vergleichbare Regelungen?
2. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit dieser Gesetzesnorm gemacht?
3. Wie viele a) Angestelltenverhältnisse auf Zeit und b) Beamtenverhältnisse auf Zeit sind seit 2009 mit Professorinnen und Professoren an welchen Hochschulen des Landes geschlossen worden? (Bitte in Jahresscheiben auflisten.)
4. Wie viele der unter 3. genannten a) Angestelltenverhältnisse auf Zeit und b) Beamtenverhältnisse auf Zeit sind aus welchen Gründen wieder gelöst worden? (Bit-te in Jahresscheiben auflisten.)
5. Wie viele der unter 3. genannten a) Angestelltenverhältnisse auf Zeit und b) Beamtenverhältnisse auf Zeit sind aus welchen Gründen verlängert worden? (Bitte in Jahresscheiben auflisten.)
6. Wie viele der unter 3. genannten a) Angestelltenverhältnisse auf Zeit und b) Beamtenverhältnisse auf Zeit sind in eine Lebenszeitverbeamtung umgewandelt worden? (Bitte in Jahresscheiben auflisten.)