(Nr. 2690 - Marie Luise von Halem und Ursula Nonnemacher) Mit der Einführung des Wahlrecht ab 16 im Land Brandenburg können bei den Kommunal- und Landtagswahlen im Jahr 2014 erstmals landesweit Jugendliche bis einschließlich Geburts-jahrgang 1998 teilnehmen. Die Bundestagswahl im Jahr 2013 kann diesen Jugendlichen die Chance einer Art Generalprobe bieten, wenn wie im Januar 2013 in Niedersachsen durchgeführt, auch in Brandenburg sogenannte „U18-Wahlen“ statt finden.
>>> Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Unterstützt die Landesregierung das Projekt „U18“ vor Bundes- oder Landtagswahlen in Brandenburg? Und wenn ja, wie?
- Wie sehen die Planungen der Landesregierung bezüglich „U18“ im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2013 aus? Werden diese zentral koordiniert? Wenn ja, von wem?
- An wie vielen Orten in Brandenburg soll eine „U18-Wahl“ 2013 durchgeführt werden und wie können sich Orte für die Durchführung daran bewerben?
- Wie wird das Projekt „U18“ in Brandenburg finanziert?
- Sind die „U18-Wahlen“ in das Konzept „Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ eingebettet?
- Wo fand bisher das Projekt „U18“ seit 2005 in Brandenburg statt? (Bitte nach Anzahl der Orte, Schulen, Schulformen, Landkreisen und kreisfreien Städten und Anzahlen der Teilnehmenden aufschlüsseln.)
- Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den bisherigen „U18-Wahlen“, die in Brandenburg statt gefunden haben?
- Wie sehen die Planungen bezüglich „U18-Wahlen“ im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2014 aus?
- An wie vielen Orten in Brandenburg soll eine „U18-Wahl“ 2014 durchgeführt werden?