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Schüler-Lehrer-Relation

Kleine Anfrage „Schüler-Lehrer-Relation“ herunterladen (PDF, 549 KB)

(Nr. 3729 – Marie Luise von Halem) Die Anzahl der erforderlichen Vollzeiteinheiten (VZE) der Lehrkräfte berechnet sich in Brandenburg maßgeblich nach der sogenannten „Schüler-Lehrer-Relation“ (S/L-R) von 15,4:1. Dadurch wird die S/L-R zu einer entscheidenden Größe, nach der maßgeblich die Ausgaben für das Schulsystem in Brandenburg berechnet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1) Wie wird die S/L-R
a) für das gesamte Land,
b) für einen Schulamtsbereich,
c) für die einzelne Schule berechnet?

2) Wie viele VZE werden nicht in die S/L-R eingerechnet und wofür werden diese eingesetzt?

3) Werden weiterhin die VZE für Inklusion (Schuljahr 2013/14: 133 VZE; Schuljahr 2014/15: 118 VZE) nicht in die S/L-R eingerechnet und soll dies auch für die Zukunft gelten?

4) Wie hoch war die S/L-R in Brandenburg seit dem Schuljahr 2009/2010 (bitte auch für alle Schulformen einzeln ausweisen)
a) für das Land Brandenburg,
b) für die einzelnen Schulamtsbereiche,
c) für das Berliner Umland,
d) für den weiteren Metropolenraum,
e) für die einzelnen Mittelbereiche?

5) Gibt es eine einheitliche Definition der S/L-R, die zum Beispiel durch die KMK festgelegt wurde? Wenn ja, wie lautet diese und wird darin die von Bundesland zu Bundesland verschiedene Höhe der Unterrichtsverpflichtung berücksichtigt?

6) Wie groß ist die S/L-R in den anderen Bundesländern? (Wenn möglich auch nach Schulformen einzeln ausweisen) Durch die Absenkung der Unterrichtsverpflichtung der Grund- und Oberschullehrkräfte ist der Gesamtumfang der Unterrichtsverpflichtung bei gleichbleibender VZE-Anzahl gesunken.

7) Wie hoch ist die Unterrichtsverpflichtung ab dem Schuljahr 2014/2015 für die einzelne Lehrkraft in den verschiedenen Schulstufen und/oder Schulformen?

8) Wie viele Stunden Unterrichtsverpflichtung fallen durch die Absenkung der Unterrichtsverpflichtung weg? (Bitte die Gesamtunterrichtsverpflichtung vor und nach der Reduzierung aufführen.)

9) Wie viele Stunden der Unterrichtsverpflichtung sind in die S/L-R eingegangen? (Bitte die Gesamtunterrichtsverpflichtung vor und nach der Reduzierung aufführen.)

10) Stimmt die Landesregierung der Aussage zu, dass man mit der S/L-R keine Aussage treffen kann, wie viel Unterricht rechnerisch an den Brandenburger Schulen stattfinden könnte und dass trotz gleichbleibender S/L-R dies erheblich schwanken könnte? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

11) Wie viele Stunden Unterrichtsverpflichtung wird pro Klasse gerechnet, die im VZE-Rahmen abgesichert sein muss? (Bitte nach Schulform und Klassenstufe aufschlüsseln.)

12) Wie viele Klassen gab es seit dem Schuljahr 2009/2010 bis heute im Land Brandenburg an staatlichen Schulen? (Bitte nach Schulform und Klassenstufe aufschlüsseln.)

13) Gibt es eine rechnerische Größe der Unterrichtsverpflichtung pro Schüler? Welche ist dies?

14) Gibt es aus Sicht der Landesregierung eine bessere Kennzahl als die S/L-R für die Berechnung der erforderlichen VZE-Anzahl der Lehrkräfte? Wenn ja warum? Wenn nein, warum nicht? (Bitte ausführlich.)