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Statistische Angaben zum Einsatz des Kennzeichenerfassungssystems

Kleine Anfrage „Statistische Angaben zum Einsatz des Kennzeichenerfassungssystems“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 251 KB)

(Nr. 747 - Marie Schäffer) Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Brandenburger Polizei nutzt seit mehreren Jahren ein System zur automatischen Kennzeichenerfassung. Im Fahndungsmodus des Systems wird nach definierten Kennzeichen gesucht, die Daten werden nach negativem Abgleich mit der Fahndungsliste umgehend gelöscht. Im Aufzeichnungsmodus werden nach Staatsanwaltschaftlicher Anordnung die erfassten Daten für die Dauer des jeweiligen Verfahrens gespeichert und stehen unter bestimmten Bedingungen auch für die Auswertung in anderen Verfahren zur Verfügung. Der Betrieb dieses Systems ist erst im vergangenen Jahr einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Die Beauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg legte im Dezember 2019 einen Bericht vor, in dem rechtliche Probleme sowie technische und organisatorische Mängel aufgeführt und in Teilen Vorschläge ausgesprochen wurden, wie diese behoben werden könnten.

Beim Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg ist darüber hinaus seit 2019 eine Beschwerde anhängig. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg arbeitet seit 2019 und insbesondere nach dem Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht daran, den festgestellten Mängeln abzuhelfen. Im Ausschuss für Inneres und Kommunales hat das Ministerium dazu regelmäßig berichtet. Zuletzt wurde in der Sitzung vom 3. Juni 2020 erläutert, dass die Durchführung der Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel bis voraussichtlich Ende September 2020 abgeschlossen sein wird. Eine Reihe von Maßnahmen habe jedoch bereits umgesetzt werden können. In Vorbereitung der zu erwartenden Befassung des Innenausschusses mit dem Bericht des Innenministeriums nach Abschluss der Maßnahmen bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Bitte tabellarisch beantworten: Welche Anordnungen nach Strafprozessordnung zum Einsatz eines Kennzeichenerfassungssystems gab es in den Jahren 2017, 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 und
    - welche Stelle hat den Einsatz jeweils angeordnet,
    - welche aufzuklärenden Straftatbestände liegen den Anordnungen jeweils zu Grunde,
    - auf welche Rechtsgrundlage nach Strafprozessordnung stützt sich die jeweilige Anordnung,
    - wie viele Standorte des Systems betrifft die jeweilige Anordnung (bitte auch jeweils aufschlüsseln, ob an einem Standort eine oder zwei Fahrtrichtungen betroffen sind),
    - für welchen Zeitraum gilt die jeweilige Anordnung,
    - wie viele Kennzeichen wurden im Zusammenhang mit der jeweiligen Anordnung erfasst?
  2. Wie viele Geräte zur automatischen Kennzeichenerfassung stehen der Polizei Brandenburg zur Verfügung? Wie viele davon befinden sich im Einsatz? Bitte jeweils benennen für die Stichtage 31.12.2017, 31.12.2018, 31.12.2019 und 30.06.2020.
  3. Wie viele Kennzeichen wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 insgesamt erfasst?
  4. Wie hoch ist der Anteil der positiven Treffer beim Abgleich mit zur Fahndung ausgeschriebener Kennzeichen, die beim menschlichen Abgleich als falsch positiv korrigiert werden müssen?
  5. Wie viele Halterermittlungen durch brandenburgische Behörden, die aufgrund einer Kennzeichenfeststellung des automatischen Kennzeichenerfassungssystems initiiert wurden, fanden im ersten Halbjahr 2020 statt?
  6. 6. In wie vielen strafprozessualen Gerichtsverfahren im Land Brandenburg fanden die durch KESY erfassten Daten im Jahr 2019 und im ersten Halbjahr 2020 als verwertbare Beweismittel Eingang?
  7. In wie vielen Fällen wurden Daten, die aufgezeichnet wurden, rückwirkend im Zusammenhang mit einem anderen Fall ausgewertet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
  8. In welcher Höhe wendet die Polizei Brandenburg jährlich Haushaltsmittel für die Technik und die Software auf? Bitte aufschlüsseln nach Hardware, Software und externe Dienstleistungen für die Jahre 2017, 2018, 2019 und das Jahr 2020.
  9. Bis zu welchem Zeitpunkt liegen dem Polizeipräsidium mit Stichtag 30.06.2020 rückwirkend Daten vor? Bitte unterscheiden nach Daten, auf die im Polizeipräsidium über die Datenbank eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit besteht und sonstige Datenträger, auf die die Daten migriert oder kopiert wurden.
  10. Wie viele Anfragen über eine mögliche Betroffenheit im Sinne des Datenschutzgesetzes sind im Polizeipräsidium und bei Staatsanwaltschaften eingegangen? Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2018, 2019 und dem ersten Halbjahr 2020. Wie wurde mit diesen Anfragen verfahren?