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Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes an Brandenburger Schulen

Kleine Anfrage „Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes an Brandenburger Schulen“ herunterladen (PDF, 509 KB)

(Nr. 1076 – Ursula Nonnemacher) Der Verfassungsschutz tritt seit einigen Jahren vermehrt mit Bildungsveranstaltungen an Schulen in Erscheinung und erstellt/verteilt in diesem Zusammenhang verschiedene Materialien. Die Details dieser Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen sind bisher unbekannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Veranstaltungen zu welchen Themen hat die Verfassungsschutzbehörde an staatlichen Schulen seit 2010 durchgeführt? (bitte jeweils Datum, Schulname, Dauer/Umfang, Art und Ort der Veranstaltung, Inhalt/Thema, ungefähre Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler angeben)
2. Ab welcher Jahrgangsstufe werden Veranstaltungen an Schulen durchgeführt?
3. Welche Bildungs- bzw. Informationsveranstaltungen hat die Verfassungsschutzbehörde seit 2010 durchgeführt bzw. daran teilgenommen? (bitte jeweils Datum, Institution, Dauer, Art und Ort der Veranstaltung sowie Anzahl der Teilnehmenden und grober Teilnehmerkreis angeben)
4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die in 1. und 3. Erfragten Veranstaltungen jeweils durchgeführt?
5. Wie wird der Geheimdienst den Standards für politische Bildung gerecht, die im Beutelsbacher Konsens von 1976 festgehalten wurden?
6. Über welche Medien und in welcher Form bietet die Verfassungsschutzbehörde die Bildungs- bzw. Informationsveranstaltungen den Adressaten an?
7. Hat die Verfassungsschutzbehörde darüber hinaus Unterrichts- und Informationsmaterial (wie Comics, Planspiele, Ausstellungen, Verfassungsschutzberichte etc.) erstellt und/oder an Schulen verbreitet? (bitte jeweils Material, Menge, Name und Ort der Schulen, ob auf Anfrage oder eigeninitiativ ange-ben)
8. Welche Ein- und Ausgaben hat die Verfassungsschutzbehörde durch die in 1. und 3. erfragten Veranstaltungen bzw. die unter 6. erfragten Materialien gehabt?
9. Welchen Zweck sollen die Bildung- und Informationsveranstaltungen nach Auffassung der Regierung jeweils erfüllen?
10. Wieviel Personal wird für die Bildungs- und Informationsveranstaltungen durch die Verfassungsschutzbehörde eingesetzt bzw. vorgehalten?
11. Welche Ausbildung und Qualifikation hat das unter 9. erfragte Personal?
12. Welche Informationsmaterialien (bitte einzeln auflisten) werden bei den Veranstaltungen ausgeteilt bzw. angeboten?
13. Welche Vorteile sieht die Landesregierung darin, dass die o.g. Aktivitäten zur politischen Bildung durch einen Geheimdienst durchgeführt werden, anstatt durch die vorhandenen Institutionen, deren Kernaufgabe diese Arbeit eigentlich ist (Landeszentrale für politische Bildung, mobile Beratungsstellen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, zivilgesellschaftliche Akteure etc.)?
14. Gibt es eine Kooperation zwischen Verfassungsschutzbehörde und der Landeszentrale für politische Bildung bzw. den landesweiten Zentren für Lehrerfortbildung?
15. Welche Veranstaltungen sind durch die Verfassungsschutzbehörde an staatli-chen Schulen in naher Zukunft geplant? (bitte jeweils – wenn möglich – Datum, Schulname, Dauer/Umfang, Art und Ort der Veranstaltung sowie Inhalt/Thema angeben)