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Übertragung von Bundeswasserstraßen an das Land Brandenburg

(Nr. 2713 - Axel Vogel) 2003 trat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an die Länder heran und bat um Mitteilung, ob grundsätzlich Interesse an einer Übernahme der zukünftig vom Bund nicht mehr primär für den Güterverkehr notwendigen Wasserstraßen bestünde. Verbunden war dies mit der Zusicherung zur Übernahme von Betriebskosten in nicht unerheblichem Umfange durch den Bund. Vor dem Hintergrund der erneuten Diskussion zur Zukunft der Bundeswasserstraßen in Kategorie C (kein weiterer Ausbau, lediglich Bestandssicherung) die insbesondere für den Aufbau einer attraktiven Infrastruktur für den Wassertourismus in Brandenburg benötigt werden, stellt sich die Frage zur Zukunft dieser Strecken.

>>> Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Welche konkrete Anfrage(n) und Angebot(e) seitens des Bundes gab es zur Übernahme von Wasserstraßen durch das Land Brandenburg bisher?

  2. Welche Konditionen wurden dabei genannt?

  3. Wie hat das Land Brandenburg auf diese Angebot(e) reagiert, bitte begründen?

  4. Wer hat über die Angebote des Bundes entschieden?

  5. In welcher Haushaltsposition finden sich die Mittel zur Unterhaltung von Landeswasserstraßen?

  6. Welchen Umfang haben nunmehr die von der Landesregierung in 2013 und 2014 veranschlagten Mittel für Landeswasserstraßen, nachdem das MIL den ursprünglich dafür vorgesehenen Titel auf Null reduziert hat?