Kleine Anfrage „Waffen von Rechtsextremisten“ herunterladen (PDF, 161 KB)
(Nr. 2507 — Ursula Nonnemacher) Die Lausitzer Rundschau berichtete am 9. Oktober 2012, dass nach Aufdecken der NSU-Morde in Nordrhein-Westfalen alle bekannten Rechtsextremisten auf waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft worden waren:
„Fast 100 Rechtsextremisten in NRW mit Waffenerlaubnis Düsseldorf (dpa) In Nordrhein-Westfalen dürfen fast 100 Rechtsextremisten legal eine Waffe besitzen. Die Behörden prüften derzeit in jedem Einzelfall, ob die Erlaubnis nach geltendem Recht wieder entzogen werden könne, teilte das Innenministerium mit.
Nach Aufdecken der NSU-Morde waren in NRW alle bekannten Rechtsextremisten auf waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft worden. Dabei ging es um Waffenbesitzkarte sowie den kleinen Waffenschein. In 99 Fällen sei ein Bezug zum rechtsextremen Spektrum festgestellt worden, erklärte das Ministerium.“
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Rechtsextremisten sind der Landesregierung in Brandenburg bekannt und welche Definition von „RechtsextremistIn“ liegt dem zugrunde?
- Wie viele dieser Rechtsextremisten besitzen in Brandenburg legal eine Waffe bzw. einen Waffenschein? (bitte aufschlüsseln nach Waffenbesitzkarte und Waffenschein)
- Wurden in Brandenburg nach dem Aufdecken der NSU-Morde ebenfalls entsprechende Überprüfungen veranlasst? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht?
- Wird ein Entzug der Waffenerlaubnis für jeden einzelnen Rechtsextremisten geprüft? Wenn nein: warum nicht?
- Wie viele Waffenerlaubnisse wurden Rechtsextremisten seitdem entzogen?