(Nr. 2773 - Ursula Nonnemacher) Die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um dieser Aufgabe angemessen begegnen zu können, sind Berichterstattungsdaten zur Lebenslage und statistische Auswertungen über die Wohnungslosigkeit in Brandenburg notwendig. In Brandenburg gibt es weder landesweit noch umfassend bundesweit eine Wohnungsnotfallstatistik, obwohl bereits 1998 eine Machbarkeitsstudie zum Ergebnis kam, das Wohnungsnotfälle statistisch erfassbar seien.
Die Landesregierung beklagt im Jahr 2012 in ihrer Antwort auf eine Kleinen Anfrage (5/4694), dass es keine gesetzlichen Vorgaben für eine entsprechende Statistik gibt, und deshalb fehle es in vielen Kommunen an einer gezielten statistischen Erfassung der obdachlosen Personen, zumal die Betreuung und Unterbringung wohnungsloser Menschen eine kommunale Aufgabe im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge ist.
Am 15.07.2012 berichtete der RBB über eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa, dass allein in Potsdam in den kommunalen Obdachlosen-Einrichtungen 178 Menschen lebten. Die Obdachlosenwohnhilfe in Eisenhüttenstadt war bereits ausgelastet und über 30 weitere Notleidende standen auf der Warteliste. Zunehmend melden sich ältere Menschen, die ihre Miete nicht zahlen können.
Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf
Ich frage die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine landeseinheitliche Wohnungsnotfallstatistik eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung zukünftiger Maßnahmen gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit ist? Wenn nein, womit begründet sie dies?
2. Plant die Landesregierung Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose zu erlassen und einen Wohnungsnotfallrahmenplan für Brandenburg zu erarbeiten? Wenn nein, womit begründet sie dies?
3. Wie viele Anträge und Kostenübernahmen für Hilfen in besonderen Lebenslagen gemäß §§ 67 ff. SGB XII gab es in den Jahren 2010 bis 2012, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten?
4. Wie viele Einrichtungen mit wie vielen Platzzahlen gibt es zur ordnungsrechtlichen Unterbringung in Brandenburg, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten?
5. Wie viele Mitteilungen der Amtsgerichte gab es in den Jahren 2010 bis 2012 an die zuständigen Leistungsträger über Klageanträge auf Räumung des Wohnraums, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten?
6. Wie viele Räumungsmitteilungen der Gerichtsvollzieher gab es in den Jahren 2010 bis 2012 an die zuständigen Ordnungsbehörden und Träger der Sozialhilfe, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten?
7. Wie oft wurde nach einem Räumungsurteil Wohnraum in den Jahren 2010 bis 2012 beschlagnahmt, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten?
8. Wie viele Anträge auf Übernahme von Miet- und Energieschulden gab es bei den Jobcentern und Sozialämtern, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten? Wie viele davon wurden bewilligt, wie viele abgelehnt?
9. Wie hoch sind die vom Land bewilligten Budgets für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte für Hilfen in besonderen Lebenslagen gemäß §§ 67 ff. SGB XII, getrennt nach ambulanten und stationären Angeboten?
10. Gibt es präventive Angebote zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit?
a) Wenn ja, welche?
b) Plant die Landesregierung Anreize für die Kommunen zu schaffen, Wohnungsnotfälle zu verhindern?
11. Gibt es ein landesweites Konzept zur Bearbeitung der Problematik komplexer Hilfebedarfe, insbesondere bezüglich der Schnittstellen zur Eingliederungshilfe und Jugendhilfe?
12. Welche Berechnungsgrundlage wurde in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten für die Festlegung der Kosten der Unterkunft zugrunde gelegt? Differieren die Angemessenheitsrichtlinien innerhalb der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte?
13. Welche Kriterien werden zur Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft herangezogen? Wird insbesondere tatsächlich verfügbarer Wohnraum berücksichtigt?
14. Wie hoch ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die Teile ihres Regelsatzes für die Kosten der Unterkunft aufwenden (müssen), weil KdU-relevanter Wohnraum nicht zur Verfügung steht, um die Auflage zum Kostensenkungsverfahren zu erfüllen?