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Bauliche Maßnahmen zur Temporeduzierung

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In den Gemeinden Brandenburgs wird vielerorts das Tempolimit auf den innerörtlichen Straßen reduziert. Es entstehen vor allem Abschnitte mit Tempo 30, ganze Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche, auch Spielstraßen genannt. Teilweise gibt es Beschwerden, dass die dort geltenden Tempolimits nicht eingehalten werden. Es werden Maßnahmen gefordert, die die Einhaltung des Tempolimits durchsetzen. Neben ordnungspolitischen Maßnahmen zählen dazu auch bauliche Maßnahmen, die die Einhaltung von Tempolimits unterstützen.

Ich frage die Landesregierung: Welche baulichen Maßnahmen, die die Einhaltung von innerörtlichen Temporeduzierungen unterstützen, empfiehlt sie?