Bundesverkehrsminister Dobrindt hat für die Einführung einer Pkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen mittlerweile einen Gesetzesentwurf vorgelegt, ebenso das Bundesfinanzministerium zur Anpassung der Kfz-Steuer. Die Einführung der Pkw-Maut ist hoch umstritten. Sie diskriminiert ausländische Fahrzeughalter, führt aufgrund des hohen Bürokratieaufwandes nur zu geringfügigen Mehreinnahmen und schließt entgegen der Versprechungen langfristig eine Mehrbelastung deutscher Autofahrerinnen und Autofahrer nicht aus. Minister Vogelsänger hatte in der vergangenen Legislaturperiode angekündigt, die Pläne für eine Pkw-Maut gründlich prüfen zu lassen.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die aktuell von Bundesverkehrsminister Dobrindt geplante Pkw-Maut?
Antwort der Landesregierung:
Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Schneider:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jungclaus, es gibt seit längerer Zeit eine Debatte darüber, wie das Finanzierungsdefizit bezüglich der Infrastruktur verringert werden kann. Dazu gibt es verschiedene Maßnahmen, die der verantwortliche Bundesminister Dobrindt vorgeschlagen hat. Eine davon ist die Ausweitung der Lkw-Maut. Am 19. Dezember steht das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes im Bundesrat auf der Tagesordnung; es sieht die Ausweitung der Mautpflicht auf weitere 1 100 km Bundesstraßen vor.
Der zweite Schritt ist laut Bundesminister Dobrindt die Einführung einer Infrastrukturabgabe. Die Bundesregierung hat gestern das entsprechende Gesetz beschlossen. Wir hatten den Entwurf sehr kurzfristig bekommen und sollten innerhalb von 24 Stunden dazu eine erste Stellungnahme abgeben. Das war uns in der kurzen Frist nicht möglich. Das Aufwand-/Nutzen-Verhältnis ist in der Tat streitig. Die Frage des kleinen Grenzverkehrs hat sich inzwischen entspannt, weil klar ist, dass es nur um ausländische Fahrzeugbesitzer auf Bundesautobahnen gehen soll. Wir werden uns den Gesetzentwurf, den der Bundesminister in den Bundesrat einbringen wird, anschauen.
Es ging inzwischen die Legende um, dass das Gesetz, das beschlossen worden ist, Änderungen gegenüber dem Entwurf, der uns vorgelegt wurde, enthalte. Unsere erste Einschätzung - zusammengefasst - ist: Eine Ausweitung der Nutzerfinanzierung wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings sollte damit auch ein nennenswerter Beitrag zur Schließung der Lücke bei der Infrastrukturfinanzierung in Deutschland geleistet werden. Das heißt, wir alle sollten aufpassen, dass das Geld in der Infrastrukturfinanzierung ankommt und nicht im gleichen Umfang Geld aus dem Einzelplan 12 des Bundeshaushalts verschwindet.
Wir haben schon signalisiert, dass das Infrastrukturgesetz nicht unabhängig von der Gültigkeit des Verkehrssteueränderungsgesetzes eingeführt werden soll. Wir werden uns zusammen mit den anderen Ländern im Bundesratsverfahren nochmals positionieren. Allerdings sind die Gesetze nicht zustimmungsbedürftig.
Präsidentin Stark: Der Fragesteller hat Nachfragebedarf. Bitte schön, Herr Jungclaus.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Frage, vor allen Dingen dafür, dass Sie das Thema Lkw-Maut noch einmal ins Spiel gebracht haben. Sie sprachen in Ihrer Antwort vornehmlich von den Ausgaben. Ich habe eine Rückfrage zur Einnahmesituation, sprich: Wie wird die Lkw-Maut zukünftig bezogen? Momentan ist sie lediglich kilometerabhängig und hat keinerlei Lenkungsfunktion. In Brandenburg gibt es eine breite Diskussion um den Mautausweichverkehr und die Lärmbelastung der Anwohner von Bundesstraßen. Insofern meine Nachfrage: Werden Sie sich zum Beispiel in der Verkehrsministerkonferenz für eine stärkere Lenkungsfunktion der Lkw-Maut einsetzen?
Ministerin Schneider:
Das wird an vielen Stellen diskutiert. Die Länder wollen sich für eine Lenkungsfunktion einsetzen. Allerdings hat das auch Grenzen.