Michael Jungclaus:
Durch Streiks der GdL ist es in den vergangenen Wochen mehrfach zu zahlreichen Zugausfällen im S-Bahn- und Regionalbahnverkehr in Brandenburg gekommen. Im Rahmen von Notfahrplänen konnte nur ein sehr eingeschränktes Angebot für die Fahrgäste und die zahlreichen Pendlerinnen und Pendler aufrechterhalten werden. Als Besteller von SPNV-Leistungen kann das Land Brandenburg für nicht erbrachte Verkehrsleistungen Gelder einbehalten oder zurückfordern.
Ich frage die Landesregierung:
Wie wird gewährleistet, dass einbehaltene oder zurückgeforderte Gelder in voller Höhe für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet werden?
Antwort des Landesregierung:
Die Verwendung einbehaltener oder zurückgeforderter Mittel zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs wird durch rechtstreue Ausführung des Haushaltsgesetzes gewährleistet. Ein Streik setzt die haushaltsrechtliche Zweckbindung der für den ÖPNV bestimmten Mittel nicht außer Kraft. Die Landesregierung wird diese Zweckbindung beachten und die Mittel für die Finanzierung des öffentlichen Personenahverkehrs verwenden. Sie wird prüfen, ob zusätzliche Investitionen angeschoben werden können.
Minisiterin Kathrin Schneider