Marie Luise von Halem:
Am 10. Juni 2016 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine „Förderrichtlinie im Rahmen der Pilotphase des Aufbaus eines Gesundheitscampus Brandenburg“ veröffentlicht. Durch diese Förderrichtlinie sollen die staatlichen oder staatlich anerkannten brandenburgischen Hochschulen und die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungsinstitute mit einer Niederlassung im Land Brandenburg gefördert werden, wenn sie im Verbund Forschungsvorhaben zum Themengebiet „Medizin und Gesundheit des Alterns“ in acht verschiedenen Bereichen durchführen wollen. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 1,5 Millionen Euro, der Eigenanteil beträgt 20 Prozent aus Haushaltsmitteln des Antragsstellers und die maximale Förderdauer beträgt zwei Jahre. Die Begutachtung der einzureichenden Projektskizzen und Anträge wird von einer externen Expertenkommission und einem wissenschaftlichen Beirat vorgenommen. Die gesamte Förderrichtlinie ist unter Haushaltsvorbehalt gestellt.
Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Gesamthöhe wird die Förderrichtlinie bedient?
Antwort der Landesregierung:
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Dr. Münch: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete von Halem, der Gesundheitscampus ist, wie auch aus dem Landtagsbeschluss hervorgeht, als Forschungs- und Lehrverbund von Universitäten, weiteren Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen angelegt. Diese Forschungsverbünde sollen disziplin- und institutionenübergreifend wirken und auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen einbeziehen. Uns sind derzeit sieben Forschungsverbünde bekannt.
Für den Aufbau des Gesundheitscampus sind im Haushalt des Einzelplans 06 Haushaltsmittel für die Jahre 2015 und 2016 eingestellt. Weil Sie nach der genauen Stelle fragten: Die Mittel sind in der Finanzposition 06 100/686 60 veranschlagt. Mit der Fälligkeit für das Haushaltsjahr 2017 wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,2 Millionen Euro ausgebracht.
Erst mit dem Kabinetts- und dem Landtagsbeschluss zum Doppelhaushalt 2017/2018 wird Klarheit über Höhe und Ort der Veranschlagung der Haushaltsmittel für den Gesundheitscampus im Einzelplan 06 bestehen, was die kommenden beiden Jahre betrifft. Daran wird sich auch der Gesamtumfang der Fördermöglichkeiten ausrichten, zumal bereits im Jahr 2017 mit der Vorbereitung und Umsetzung der Einrichtung von Professuren an den staatlichen Trägerhochschulen, die diesen Forschungsverbund tragen, begonnen werden soll. Um im Jahr 2017 alsbald mit dem Aufbau und der Förderung des Forschungsverbunds starten zu können, wurden die von Ihnen erwähnten Fördergrundsätze entwickelt, die das Antragsund Auswahlverfahren regeln sollen. Zur Umsetzung der Fördergrundsätze werden nur solche Mittel eingesetzt, die vom Landtag für den Haushalt 2015/2016 bereits beschlossen wurden bzw. im Ergebnis des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017/2018 für den Aufbau des Gesundheitscampus zusätzlich bereitstehen.
Bis die haushaltsgesetzlichen Voraussetzungen für den Doppelhaushalt und die hauswirtschaftliche Ermächtigung zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch das Ministerium der Finanzen geschaffen wurden, gilt der in die Förderrichtlinie aufgenommene Haushaltsvorbehalt. - Danke schön.
Vizepräsident Dombrowski: Es gibt Nachfragen. Frau Abgeordnete von Halem, bitte schön.
Frau von Halem (B90/GRÜNE):
Vielen Dank, Frau Ministerin, für diesen Teil der Antwort. Warum ist in der Förderrichtlinie vorgesehen, dass vom Antragsteller ein 20%iger Eigenanteil zu leisten ist, der aus Haushaltsmitteln - also nicht mit Personal - dargestellt werden soll? Das ist eine relativ unübliche Konzeption, ein sehr hoher Eigenanteil.
Meine zweite Frage bezieht sich darauf, dass der von Ihnen genannte Haushaltstitel den Vermerk über die Verpflichtungsermächtigung für 2017 in Höhe von 2,2 Millionen Euro für eine mögliche Geschäftsstelle und mögliche Professuren enthält. Daran schließt sich die Frage an: Wenn diese Gelder in erheblichem Umfang - bei einer Maximalsumme von 1,5 Millionen Euro pro Forschungsvorhaben - für Forschungsvorhaben verwendet werden, wann ist angedacht, damit auch Professuren zu bezahlen?
Ministerin Dr. Münch: Zur ersten Frage: Es ist durchaus üblich und nichts Ungewöhnliches, dass die Antragsteller einen Eigenanteil von 20 % erbringen. Derzeit sind wir aber mit den Trägerhochschulen und der BLRK im Gespräch, um zu vereinbaren, dass die staatlichen Hochschulen diese 20 % unter bestimmten Bedingungen nicht erbringen müssen und der Anteil im Sonderfall für die Außeruniversitären gilt, es sei denn, sie können direkt nachweisen, dass es sich um ein gemeinsames Forschungsprojekt handelt. Prinzipiell ist dieser Eigenanteil aber nicht unüblich.
Zum Zweiten werden wir die Campusprofessuren voraussichtlich erst 2017/2018 besetzen können. Gleichwohl wurde Geld zur Verfügung gestellt. Es werden nur die Gelder ausgegeben werden können, die bis dahin noch nicht durch die Professuren gebunden sind. Es wird nichts abgezogen, und auf keinen Fall wird Geld aus dem Globalhaushalt der Hochschulen genommen - falls einige diese Befürchtung hegen.