Ursula Nonnemacher:
In der Märkischen Allgemeinen vom 16.02.2017 wird berichtet, dass der Staatssekretär und Unterbezirksvorsitzende der havelländischen SPD, Martin Gorholt, es für sinnvoll halte, im Zuge der Verwaltungsstrukturreform auch Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte auf gemeindlicher Ebene (Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Amtsdirektorinnen, Amtsdirektoren) das Recht einzuräumen, Mitglied des Kreistages zu werden. Offensichtlich wurde zuvor dieser Vorschlag vom Innenminister bei einer Veranstaltung in seinem Ministerium gemacht. Der Landkreistag sieht diesen Vorstoß nach Zeitungsberichten als „nicht zielführend“ an. Das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern zeige, dass schnell die Kommunalprofis die Kreistage beherrschten. Das beschlossene Leitbild sieht eine solche Maßnahme in dem Punkt „Erhalt und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ nicht vor.
Ich frage die Landesregierung: Will sie vorschlagen - anders als es heute möglich ist -, zukünftig auch kommunalen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten das Recht einzuräumen, auch Mitglied ihres Kreistages zu werden?