Immer wieder sind es gerade die Kommunen, die von Kriminellen bei Angriffen auf die IT ins Visier genommen werden - jüngst in Nordrhein-Westfahlen und in der Vergangenheit gleich mehrfach auch hier in Brandenburg. Mit der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union soll ein einheitliches, hohes Schutzniveauetabliert werden, welches öffentliche Stellen und Wirtschaft besser auf Angriffe und deren Bewältigung vorbereiten soll.
Daher frage ich die Landesregierung: Wird mit dem Beschluss ausreichend Vorsorge getroffen, um die Zielsetzung der Richtlinie zu erreichen, obwohl damit wesentliche Angriffsziele bei der Erhöhung des Schutzniveaus außen vor bleiben?