- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sind für das Land wichtige Partner in allen Fragen des Vermessungswesens vor Ort. Die Besonderheit an diesem freien Beruf ist, dass sie sogenannte Beliehene sind, ihnen vom Staat also hoheitliche Aufgaben übertragen werden. Zu ihren Berufspflichten gehört es, ihren Job unparteiisch, unabhängig, gewissenhaft und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir im Wesentlichen begrüßen. Er novelliert umfassend das Berufsrecht der Vermessungsingenieure aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklungen und neuer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und trägt insgesamt zu mehr Rechtssicherheit bei.
Nach Anhörung der Berufsverbände und Gemeindevertretungen im Innen- und Kommunalausschuss hat sich noch ein kleiner, aber nicht unwesentlicher Änderungsbedarf abgezeichnet, dem wir fraktionsübergreifend Rechnung getragen haben. Der Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass es an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, nach der Vermessungsingenieure für ihre Tätigkeit Kosten nach der Vermessungsgebührenordnung erheben müssen- und nicht abweichend nach der Gebührenordnung frei vereinbaren können. Die nun erfolgte Klarstellung, die eine Umgehung der speziellen Gebührensätze für Vermessungsingenieure verhindert, halte ich für richtig.
Dem darüber hinausgehenden Anliegen der CDU-Fraktion kann ich hingegen nicht zustimmen. Die CDU möchte, das Vermessungsingenieure auch dann tätig werden können, wenn sie Mitglied einer Kommunalvertretung sind und die entsprechende Kommune selbst am Verfahren beteiligt ist – zum Beispiel als Eigentümerin einer Straße, die an ein zu vermessendes Grundstück angrenzt. Die aktuelle Regelung sieht in einem solchen Verfahren einen Ausschlussgrund vor. Diesen Ausschlussgrund halte ich angesichts der gebotenen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Vermessungsingenieure und auch aufgrund meiner Erfahrungen als Stadtverordnete in Falkensee weiterhin für erforderlich. Dass für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Katasterbehörde nach dem Bundesrecht der Ausschlussgrund ausnahmsweise nicht gilt, ist auch kein Grund, den Tatbestand auf Landesebene für weitere Personen aufzuweichen.
Dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses stimmt meine Fraktion daher zu.
>> Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales (pdf-Datei)