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Ursula Nonnemacher spricht zum Bericht der Landesregierung "Gleichwertige Lebensbedingungen in Brandenburg schaffen - Demokratische Teilhabe ausbauen!" vom 15. November 2017

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Heute genau vor einem Jahr – am 15.11.2017 – hat der Landtag rund um die Absage der Verwaltungsstrukturreform den umfangreichen Beschluss „Gleichwertige Lebensbedingungen schaffen – Demokratische Teilhabe ausbauen“ gefasst. Zu den Aspekten Teilentschuldung, Digitalisierung, E-Government und interkommunale Zusammenarbeit haben wir im letzten Plenum beraten. Den verbleibenden Punkt „Verbesserung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Kreistagen und in den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte“ behandelt der vorliegende Bericht der Landesregierung und darüber reden wir heute.

Ich denke, dass sich das Ministerium bei der Bearbeitung der 8 Unterpunkte durchaus viel Arbeit gemacht hat und durch Zusammenstellung des Status quo in Brandenburg, der Regelungen in anderen Ländern, Befragungen von Kreistagsmitgliedern und Stadtverordneten sowie der kommunalen Spitzenverbände und der kommunalpolitischen Vereinigungen viel Material zum Thema zusammengetragen hat. Trotzdem ist das Ergebnis in meinen Augen enttäuschend! Dem überhöhten Anspruch „gleichwertige Lebensverhältnisse“ und „verbesserte demokratische Teilhabe“ stehen so kümmerliche konkrete Ergebnisse wie die Überarbeitung eines Runderlasses und die Veröffentlichung einer Musterentschädigungssatzung entgegen.

Sicher ist dem MIK kein Vorwurf daraus zu machen, dass die Stellungnahmen aus der kommunalen Familie extrem unterschiedlich und oftmals widersprüchlich waren. Es zeigt sich, dass der Hauptgrund für die Überlegungen zum kommunalen Ehrenamt eben war, die durch deutliche Territorialvergrößerung im Zusammenhang mit der Kreisgebietreform geschaffenen Probleme zu kompensieren und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Reform zu genügen. Solche Überlegungen standen etwa bei der Beschäftigung hauptamtlicher Fraktionsmitarbeiter*innen oder der verbesserten Mobilität der Kreistagsabgeordneten im Mittelpunkt. Nach Absage der Kreisgebietsreform ist da die Luft raus. Ohne die geplanten veränderten Kreiszuschnitte lässt sich auch überhaupt nicht mehr begründen, warum Verbesserungen beim kommunalpolitischen Ehrenamt nur für die Kreisebene und die kreisfreien Städte, nicht aber für die kreisangehörigen Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen betrachtet wurden.

Was leiten sich jetzt zu den einzelnen Unterpunkten für Empfehlungen ab?

Es soll eine Musterentschädigungssatzung zur Verfügung gestellt werden und den neugewählten Mandatsträger*innen nächstes Jahr ein allgemeines Erläuterungsschreiben zur Verfügung gestellt werden, was auch über Qualifizierungsmaßnahmen aufklärt. Bei den hauptamtlichen Mitarbeitern bleibt es beim Status quo, die können nämlich auch jetzt schon beschäftigt werden und die Mobilitätsverbesserung besteht darin, dass auf ortsübliche Reisekostenentschädigungen verwiesen wird. Bei der IT Ausstattung für Mandatsträger – ein entscheidender Punkt – bleiben Landes- und Kommunalebene im Gespräch. Wie schön!

Der sicher wichtigste Punkt ist die Überarbeitung des Runderlasses Nr. 03/2013 zur größtmöglichen Flexibilisierung und Deregulierung der Fraktionsarbeit. Schade finden wir, dass der Bericht der Landesregierung nicht ein angeschnittenes Thema weiter vertieft: nämlich die Vergütung von Betreuungspersonen für die Kinder oder Pflegebedürftige der Mandatsträger*innen während der Zeit der Mandatsausübung. Dieses Thema wird in Zukunft immer wichtiger werden und ist auch ein Schlüssel zum Schloss, um den kläglichen Frauenanteil im kommunalen Bereich weiter zu steigern. Leider fehlen dazu jegliche weiterführenden Überlegungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: der Status quo bleibt weitgehend erhalten. Die wenigen vorgestellten konkreten Maßnahmen sollten jetzt auch zügig umgesetzt werden.