Zum Inhalt springen

Ursula Nonnemacher spricht zu unserem gemeinsamen Gesetzesentwurf mit der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE "Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wahlen sind das Herzstück sowohl der repräsentativen Demokratie als auch von direktdemokratischen Instrumenten wie Volksentscheiden. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbare Gelegenheit, ihren Willen zum Ausdruck zu bringen. Bei freien Wahlen konkurrieren mehrere Parteien oder Wählervereinigungen um die Stimmen der Wahlberechtigten. Um diese über ihr Angebot bzw. Wahlprogramm zu informieren, ist Wahlwerbung im öffentlichen Raum das Mittel der Wahl. Parteien haben in der Regel einen Anspruch auf Genehmigung ihrer Wahlwerbung. Die Kommunen können aber bisher in eigenen Satzungen festlegen, wie viele Wahlplakate wo und ab wann genau aufgehängt werden dürfen, und ob sie Gebühren für das Anbringen von Wahlplakaten und die Zulassung von Informationsständen erheben. Insbesondere kleinere Parteien, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sowie Trägerinnen und Träger von Volks- und Bürgerentscheiden sowie Bürgerbegehren werden durch kommunale Einschränkungen in den Möglichkeiten freier Wahlwerbung beschränkt.

Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes soll diesen Missstand beseitigen. Er sieht vor, dass Plakatwerbung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen grundsätzlich durch die Kommunen zu genehmigen ist. Darüber hinaus sollen die Kommunen keine Sondernutzungsgebühren für Wahlplakate oder Informationsstände mehr erheben können. Eine angemessene Kontingentierung der Plakatwerbung nach Menge und Größe soll, so sieht es der Änderungsantrag aller einbringenden Fraktionen vor, weiterhin möglich sein.

Die vorgesehenen Änderungen werden für einen faireren Wahlkampf sorgen. Träger von Volks- und Bürgerbegehren sowie – entscheiden werden zukünftig besser für ihre Anliegen werben können. Damit steigt auch die Chance, dass direktdemokratische Instrumente in Brandenburg zukünftig mehr Annahme finden und ihre Anliegen umgesetzt werden. Ich möchte daran erinnern, dass in Brandenburg bis heute noch kein einziger Volksentscheid zustande kam!

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte bereits in einem eigenen Gesetzentwurf vom September 2015 die gebührenfreie Genehmigung von Wahlwerbung vor Wahlen und Abstimmungen. Wir freuen uns, dass mit dem jetzigen Gesetzentwurf von vier Fraktionen das Anliegen weiterqualifiziert wurde und nun von einer breiten Mehrheit getragen wird.

Vielen Dank!