- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Dies wird keine Jubelrede. Und das, obwohl die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf einem Änderungsantrag basiert, den wir gemeinsam mit SPD und Linksfraktion gestellt haben.
Die Gründe dafür liegen darin, wie die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf verfahren ist. Das verabschiedete Gesetz wird für rund 450.000 behinderte Menschen im Land Brandenburg relevant sein. Und diesen wurde viel versprochen, erst von der Bundesregierung, dann von der Landesregierung. Echte Teilhabe sollten die Menschen bekommen, ihr Leben mit dem neuen Gesetz deutlich selbstbestimmter gestalten können. Überdeutlich wurde in der Anhörung aber: Die Landesregierung hat mit ihrem Verhalten im Gesetzgebungsverfahren viel Vertrauen verspielt! Wir haben im Sozialausschuss viele Expertinnen und Experten nach ihrer Einschätzung des Gesetzentwurfes befragt. Dort saßen Leistungserbringende neben Betroffenenverbänden, Rechtsanwälte neben der Beauftragten der Landesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände.
Und so unterschiedlich ihre Ansprüche und Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz aus ihrer jeweiligen Funktion sind: Alle, bis auf die kommunalen Spitzenverbände, waren sich einig, dass der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf nicht den Anforderungen genügt. Sie sahen, wieder mit Ausnahme der kommunalen Spitzenverbände, echte Teilhabe durch den Gesetzentwurf gefährdet. Deutlich wurde gemahnt, dass hierdurch der Mensch mit Behinderung weiter auf staatliche Fürsorge angewiesen sein würde. Umso ärgerlicher war diese durchgehende Kritik der Anzuhörenden, weil es nicht nur eine bessere Möglichkeit gegeben hätte, landesrechtliche Vorschriften an das Bundesteilhabegesetz anzupassen, sondern es diese in einem ersten versandten Entwurf ja tatsächlich bereits gab: Wir kritisierten das bereits ausgiebig im Septemberplenum! Angesichts des sehr engen Zeitrahmens – der übrigens auch ein großes Ärgernis darstellte – mussten wir unter hohem Druck Lösungen finden, die einerseits die fristgerechte Umsetzung des Bundeteilhabegesetzes nicht gefährdeten, andererseits aber für die Menschen mit Behinderung spürbare Verbesserungen zum Status Quo bringen werden. Eine schwierige Aufgabe unter hohem Zeitdruck!
Die durch die Änderungsanträge erzielten Resultate können sich sehen lassen! Für die betroffenen Menschen wird eine Clearingstelle eingerichtet werden. Das ist eine wichtige Änderung. Wir wissen aus vielen Zuschriften, wie machtlos sich Menschen mit Unterstützungsbedarf fühlen, wenn ihnen dieser nicht gewährt wird. Für sie wird es nun eine spezifische Anlaufstelle geben, die sehr niederschwellig vermittelnd und schlichtend tätig werden kann.
Ebenso konkret ist die Anforderung, die Beschäftigten in der Eingliederungshilfe so zu qualifizieren, dass die Leistungsgewährung nach landesweit einheitlichen Kriterien erfolgt. Damit verhindern wir zukünftig hoffentlich Situationen, in denen Menschen für eine ihnen eigentlich zustehende Leistung leider im falschen Landkreis leben. Ein anderer großer Schritt ist die Einführung einer quartalsweisen Meldung der nach SGB IX durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen. Dieses Datenmaterial – und das ist das wirklich Entscheidende – sichert uns die wichtige Möglichkeit, zukünftig Anpassungen an die Ausgestaltung von Teilhabeleistungen im Sinne der betroffenen Menschen vornehmen zu können.
Wir haben gemeinsam, auch die CDU, deren Änderungsantrag in eine ganz ähnliche Richtung zielte wie der rot-rot-grüne, in kurzer Zeit viel Negatives am Gesetzentwurf der Landesregierung korrigiert. Meine Hoffnung ist, dass der Paradigmenwechsel des Bundesteilhabegesetzes dadurch für die Menschen mit Behinderung in Brandenburg deutlich spürbarer wird!