Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
Spielsucht ist ein weit verbreitetes und ernstes Problem. Deshalb unterliegen auch die Spielhallen in Brandenburg umfassenden bußgeldbewehrten Regulierungen mit dem Ziel der Bekämpfung problematischen und pathologischen Spielverhaltens. Das Ministerium fördert landesweit 13 Beratungsstellen des Netzwerks „Frühe Intervention bei pathologischem Glücksspiel in Brandenburg“.
Die Auswertung der Beratungszahlen der Netzwerkstandorte zeigt für die Jahre 2015 bis 2017 eine leicht steigende Inanspruchnahme. Der Vorschlag von Herrn Vida sieht nun vor, dieser Entwicklung durch eine Gesetzesverschärfung entgegenzutreten.
Aus unserer Sicht ist das aber kein erfolgversprechender Weg. Denn was passiert, wenn wir den Zugang zu den regulären Spielhallen einschränken? Spielsuchtgefährdete werden sich anderen, weit weniger regulierten Angeboten, beispielsweise im Internet, zuwenden. Hierbei und insbesondere beim Ausweichen in die Illegalität entfällt im Regelfall jegliche soziale Kontrolle.
Laut dem Brandenburgischen Spielhallengesetz dürfen nur solche Geräte aufgestellt und betrieben werden, bei denen keine Gefahr besteht, dass der Spieler – Zitat – „unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit erleidet“. So ist z. B. der Verlust im Verlauf einer Stunde auf 60,00 € begrenzt. Zudem müssen Spielhallenbetreiber u. a. ein spielhallenbezogenes Sozialkonzept entwickeln, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll. Das Aufsichtspersonal der Spielhalle muss jährlich in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens geschult werden.
Um den Spielerschutz insgesamt zu verbessern, bräuchte es aus unserer Sicht auf Bundesebene Änderungen zur Regelung des Glücksspielstaatsvertrags. Kernpunkte sind die notwendige Regulierung des Glücksspiels im Internet unter Berücksichtigung des Spieler- und Jugendschutzes, die Aufhebung der willkürlichen Zahl der zu vergebenden Konzessionen sowie die Einführung von Verlust- anstelle von Einsatzlimits.
Denkbar wäre zudem, das 2014 in Hessen eingeführte Sperrsystem OASIS – das ist eine Onlineabfrage zum Spielerstatus – auch in Brandenburg einzuführen. Betroffene können sich bei OASIS selbst sperren und haben damit keinen Eintritt mehr in Spielhallen. Erste Untersuchungen zeigen, dass sie dadurch deutlich weniger spielen und ihr Leben sich verbessert hat.
Kurz gesagt:
Aus unserer Sicht greift der vorliegende Gesetzentwurf deutlich zu kurz. Lassen Sie uns daher gerne noch einmal auf einer umfassenden Grundlage darüber beraten, wie wir dem vorhandenen Suchtpotenzial beim Glücksspiel begegnen können.
Vielen Dank!