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Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz)"

[Anrede]

Wir sind Heute schneller als die Polizei erlaubt, das Gesetz ist ja fast noch warm.

Wir ziehen die Schlussfolgerungen aus einem potentiellen Bundesgesetz, das zurecht kritisiert worden ist. Ich erinnere: In der Bundestagsanhörung äußerten sich neun von zehn Anzuhörenden kritisch zu dem Gesetz. Sie nannten es eine Mogelpackung, ein „Schlechte-Kita-Gesetz“ oder ein „Geld-für-alles-Gesetz“, denn die Beitragsfreiheit macht allein die Kita noch nicht gut. Und um „gute Kita“ sollte es doch eigentlich gehen.

Ein verbesserter Personalschlüssel ist nur eine von zehn Maßnahmen, die in dem Gesetz benannt werden und auch dies ganz ohne verbindliche Vorgaben. Das hätten auch wir uns anders gewünscht! Manuela Schwesig als Frau Giffeys Vorgängerin hat vor drei Jahren noch von einem Qualitätsgesetz gesprochen. Es sollte Qualität festschreiben, vom Personalschlüssel bis zum Bildungsplan. Davon sind wir jetzt leider weit entfernt. Deshalb haben wir als Bündnisgrüne auch im Bundestag den Antrag vorgelegt, einen Personalschlüssel von 1:3 bzw. 1:4 für den U-3-Bereich in das Gesetz mit aufzunehmen, sowie 1:9 für den Ü-3-Bereich.

Aber ja, Beitragsfreiheit ist das richtige Ziel, denn es ist absurd, dass Eltern für die Kita Geld zahlen müssen, für die Schule aber nicht. Wo wir doch mittlerweile wissen, wie wichtig die ersten Jahre für die Entwicklung und den Bildungserfolg von Kindern sind. Aber gerade deshalb, weil diese Jahre so wichtig sind, müssen wir vor allem erstmal in die pädagogische Qualität der Betreuung investieren, und das bedeutet eben vor allem kleinere Gruppen.

Weiter ist an dem Bundesgesetz zu kritisieren, dass die Unterstützung erstmal nur für vier Jahre gewährt wird. Eine Einschränkung übrigens, die das hier eingebachte Landesgesetz nicht abbildet: Schlimmstenfalls legen wir uns hiermit fest, weitere Landesgelder für die Beitragsfreiheit zu reservieren, ohne die Qualität gleichermaßen voran zu treiben. Was das in Euro gemessen bedeuten könnte, verschweigt der Gesetzentwurf übrigens.

Aber sei’s drum, die hier geplante Beitragsfreiheit kommt den Transferleistungsempfänger*innen zugute, also denen, die sie am meisten brauchen, und natürlich stimmen wir zu.

Parallel zu den Beratungen aber müssen wir darauf dringen, dass die über diesen ersten Schritt zur Verfügung stehenden weiteren Bundesmittel in Brandenburg für mehr Personal eingesetzt werden, für die Verbesserung des Personalschlüssels, der immer noch einer der schlechtesten im ganzen Bundesgebiet ist, sowie für den gestiegenen Betreuungsumfang und die Leitungsfreistellung (die aber eigentlich nur die „kleinen Schwestern“ des Personalschlüssels sind, denn wäre der wunderbar, bräuchten wir über die anderen Themen nicht weiter zu diskutieren).

Und zu diesem Anlass noch ein Wort zum Fachkräftemangel: Es wird uns immer wieder entgegen gehalten, die Personalschlüsselverbesserung brächte wenig angesichts des Fachkräftemangels, die Erzieher*innen seien ja gar nicht auf dem Markt, die wir einstellen wollten. Aber das ist die falsche Schlussfolgerung! Denn wir wissen, dass es die schlechten Rahmenbedingungen sind, die die Attraktivität des Berufes in Brandenburg beschädigen! Wären die betreuten Gruppen kleiner, würden auch mehr Erzieher*innen bei uns arbeiten wollen!

Die Brandenburger SPD werde alles daran setzen, dass Brandenburg im kommenden Jahrzehnt in puncto Kinder- und Familienfreundlichkeit zum Vorreiter unter den Bundesländern werde, hat Ministerpräsident Woidke im April getönt. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, könnten Sie ja allmählich mal anfangen, wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Ministerpräsident zur Lachnummer verkommt.