- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Die Diskussion um die Abschaffung der Straßenbaubeiträge nimmt vor den heraufziehenden Kommunal- und Landtagswahlen Fahrt auf und wird – wie alle Themen, die mit erheblicher finanzieller Belastung für die Betroffenen einhergehen –mit Vehemenz geführt. Im Gegensatz zur Anschließerproblematik gibt es keinen Handlungsdruck von rechtlicher Seite, da das Bundesverwaltungsgericht in den letzten Jahren mehrfach – zuletzt im Juni 2018 – die in Brandenburg geübte Beitragserhebungspflicht als verfassungskonform eingeschätzt hat.
Der – durchaus verständliche – von den Grundstückseigentümern und ihren Interessensvertretern ausgehende Druck manifestiert sich also überwiegend im politischen Raum und wird vor Wahlen entsprechend erhöht. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen orientiert sich nicht an politischer Farbenlehre: sie erfolgte im Freistaat Bayern im Sommer 2018 kurz vor der anstehenden Landtagswahl und wird im rot-rot-grün regierten Thüringen im Wahljahr 2019 rechtzeitig und rückwirkend auf den Weg gebracht werden.
Die Diskussion kreist immer um die Kernfrage: wer soll für die Finanzierung aufkommen? Der vorliegende Bericht beziffert die Aufwendungen auf 25 Millionen Euro jährlich. Die Betrachtung der Erschließungsbeiträge klammern wir jetzt einfach mal aus, wobei den Bürger*innen die unterschiedliche Behandlung ihrer Anliegerstraße auch nicht einfach zu vermitteln sein dürfte.
Ein vollständiger Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen stellt eine Entlastung der Eigentümer durch die Allgemeinheit dar, die entweder durch Haushaltsmittel der Kommunen oder durch Landesmittel kompensiert werden müsste. Bei einem Verzicht auf Straßenbaubeiträge im KAG wäre nach Konnexitätsprinzip das Land in der Pflicht. Da wir gerade in der Novelle des Finanzausgleichgesetzes eine gestaffelte Erhöhung der Verbundquote zugunsten der Kommunen vornehmen und in drei Jahren knapp 800 Millionen Euro zusätzlich den Kommunen zukommen lassen, wäre eine Übernahme der Beiträge eine weitere Belastung des Landes unklaren Ausmaßes.
Die Implementierung einer „Kann“-Regelung im KAG spielt den Schwarzen Peter den Gemeinden zu und verlagert den Druck in den Nahbereich. Der Verzicht auf Beitragserhebung dürfte gerade für Gemeinden in angespannter finanzieller Lage oder in Haushaltssicherung sehr schwierig werden. Außerdem würde der Verzicht auf Beitragserhebung mit hoher Wahrscheinlichkeit Rückzahlungsforderungen von bereits gezahlten Beiträgen anderer Anlieger zur Folge haben. Auch hierbei stellt sich die Frage, welche kommunalen Investitionen dann nicht mehr getätigt werden können.
Ich sehe aber bei unserer Regelung in Brandenburg noch zahlreiche Möglichkeiten, die Eigentümer*innen zu entlasten, bürgerfreundlichere Regelungen zu implementieren und dadurch die Akzeptanz der Beiträge zu erhöhen:
in das KAG sollten Regelungen zu Ratenzahlungen aufgenommen werden. Das Land Hessen ermöglicht ohne Voraussetzungen Ratenzahlungen bis zu 20 Jahresraten zu einem Zinssatz höchstens 1% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB
zinslose Stundungen für die ersten 5 Jahre nach Entstehen der Beitragschuld sind möglich
ebenso werden in anderen Ländern zinslose Stundungen für Waldgrundstücke, Kleingärten und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke praktiziert
der jährliche Stundungszinssatz liegt mit 6% in BB deutlich zu hoch
die verbindliche Information und Beteiligung der Beitragspflichtigen sollte ins KAG aufgenommen werden
Verbesserte Billigkeitsregelungen, mehr Transparenz und mehr Beteiligung der Betroffenen könnten viele Konflikte entschärfen.
Wir danken der Landesregierung für den guten Bericht, freuen uns auf die vertiefte Diskussion im AIK und würden es begrüßen, wenn wir sehr zügig zu bürgerfreundlichen Korrekturen am Kommunalabgabengesetz kommen würden.