- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Das Wichtigste vorweg: Wir schätzen die Arbeit der Landesintegrationsbeauftragten Frau Dr Lemmermeier außerordentlich. Wir hatten die Einrichtung Ihrer Stabsstelle begrüßt und die Ansiedlung im Sozialministerium für goldrichtig gehalten. Wir finden: Sie soll die Ressourcen, personell und finanziell, erhalten, die sie zur Ausübung ihrer wichtigen Aufgabe braucht.
Geflüchtete Menschen, die in Brandenburg ein zu Hause auf Zeit oder für immer finden wollen, sehen sich vor eine Reihe von Fragen und Problemen gestellt. Angefangen mit Fragen zur Unterbringung, über die gesundheitliche Versorgung bis hin zum Besuch von Schule und Kita der eigenen Kinder und dem Finden einer Arbeitsstelle. Sich nach einer anstrengenden und oft auch gefährlichen Flucht vor all diese existentiellen Entscheidungen gestellt zu sehen, ist an sich schon Herausforderung genug. Diese Entscheidungen zu treffen, ohne die deutsche Sprache fließend zu sprechen, ist ein zusätzlicher, extrem erschwerender Faktor!
Da ist klar: Integration braucht viele Eltern und die Etablierung einer breit verankerten Willkommenskultur ebenfalls. Die kommunalen Integrationsbeauftragten leisten in diesem Zusammenhang eine wichtige Arbeit! Wir geben den Koalitionsfraktionen in dem Punkt Recht, dass ihnen ein breites Aufgabenspektrum übertragen wurde. Als ob nicht schon die Aufgaben aus dem Bereich Integration und Willkommenskultur reichen würden, sind sie zudem oft mehrfach beauftragt. Für Frauen beispielsweise, oder für die Belange von Menschen mit Behinderung. Wir Bündnisgrüne kritisieren das schon lange und fordern die Landesregierung deswegen immer wieder auf, die Etablierung von hauptamtlichen Integrationsbeauftragten in allen Landkreisen sowie in allen hauptamtlichen Verwaltungen auf gemeindlicher Ebene sicherzustellen. Genau hier, in den Kapillaren unserer Gesellschaft, hätte die Landesregierung die Strukturen stärken müssen! Integration findet vor Ort statt. Aber aus dem Landesintegrationskonzept 2017 wurde oft nicht ersichtlich, in welcher Quantität integrationsförderliche Projekte in den Kommunen Raum greifen. Es fehlen Instrumente, mit denen der Landesregierung eine genauere Erfassung der Umsetzung von Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten möglich wird. Das birgt die große Gefahr, dass die Angebote, die den Migrantinnen und Migranten gemacht werden, regional stark unterschiedlich sind. Bei dieser Befundlage hilft dann in einem Flächenland wie Brandenburg - mit einem gelinde ausgedrückt stark ausbaufähigem ÖPNV - eben gerade nicht die Verstärkung einer zentral angesiedelten Stelle.
Wenn wir wollen, dass unsere Städte und Dörfer Orte sind, die Freiraum und Entfaltungsmöglichkeiten für vielfältige Lebensentwürfe bieten, dann müssen wir vor Ort, und nicht in Potsdam, unterstützende Strukturen ermöglichen. Und genau hier passen die Begründung und die Intention des Antrags eben nicht zur ausgewählten Maßnahme.
Wie gesagt: Wir haben überhaupt nichts gegen eine Stärkung der Stelle von Frau Dr. Lemmermeier. Im Gegenteil. Aber wir glauben nicht, dass sich daraus eine nennenswerte Entlastung der kommunalen Beauftragten ergibt. Dazu befürchten wir, dass Geflüchtete in weit von Potsdam entfernten Landkreisen den Weg zu ihr nicht finden werden. Und ob die Kommunen es wohlwollend aufnehmen werden, sich in konkreten Angelegenheiten von einer Landesbeauftragten beraten zu lassen? Wir wollen es wenigstens hoffen.
Zu dem Antrag werden wir uns enthalten.