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Axel Vogel spricht zum dritten Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

- Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich darüber, dass sich Herr Galau im Haushaltsausschuss an dieser Debatte beteiligen wird. - Wir haben gehört, dass wir heute Geschichte geschrieben haben. Es war in der Tat Geschichte: Wir sind die absolute Vorhut beim Parit-Gesetz. Wir sind so ziemlich die absolute Nachhut, was die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung betrifft. Als jemand, der gemeinsam mit der CDU bereits im Jahr 2010 einen Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung zur Einführung der Schuldenbremse vorgelegt hat, der jetzt fast wortwörtlich als gemeinsamer Antrag von vier Fraktionen hier vorliegt, kann ich aber sagen: Es war kein Fehler.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Es war deswegen kein Fehler, weil sich inzwischen vieles geklärt hat, insbesondere die Frage, wie wir im Rahmen des Konjunkturbereinigungsverfahrens rechnen, die 2010 ganz anders als 2015 diskutiert wurde, als wir wieder einen gemeinsamen Antrag zur Verfassungsänderung eingebracht haben - Herr Bretz wird sich erinnern -‚ den die Koalition noch abgelehnt hatte.

Doch offenbar will auch die Koalition eine Verfassungsänderung, die Diskussion hat sich auch bei der Koalition weiterentwickelt. Jetzt haben wir tatsächlich einen gemeinsam getragenen Entwurf für eine Verfassungsänderung und damit verbunden - das ist mir wichtig und ich sehe es durchaus als Junktim - die Änderung der Landeshaushaltsordnung. Denn Herr Bretz und ich haben von Anfang an klargemacht: Wir sind nicht bereit, über eine Verfassungsänderung zu reden, wenn damit nicht die Ausformulierung, was diese im Einzelnen bedeutet, verbunden wird. So sehen wir auch die Beratungen in den Ausschüssen; darauf möchte ich an dieser Stelle hinweisen.

Eisbrecher dafür, dass es jetzt überhaupt zu dieser Verfassungsänderung und diesem Änderungsvorschlag für die Landeshaushaltsordnung kommt, war der Beratungsbericht des Landesrechnungshofs vom Mai dieses Jahres. Deswegen möchte ich meinen ausdrücklichen Dank an den Präsidenten des Landesrechnungshofs und seine Leute aussprechen, die ein sehr wohl ausformuliertes und fundiertes Werk vorgelegt haben, das dann dazu führte, dass sich alle Fraktionen noch einmal darüber gebeugt haben.

(Beifall B90/GRÜNE und vereinzelt SPD, CDU und DIE LINKE sowie des fraktionslosen Abgeordneten Hein)

Ich möchte kurz auf einen Punkt aus dem vom Landesrechnungshof erarbeiteten Bericht eingehen. Er hat Modellrechnungen für verschiedene Verfahren hinsichtlich Konjunkturabweichungen erstellt. Da gab es ein Referenzwertverfahren, ein Trendsteuerverfahren in Rheinland-Pfalz, ein Produktionslückenverfahren, das die EU und der Bund anwenden und jetzt auch bei uns unter anderem Namen zur Anwendung kommt. Der Landesrechnungshof hatte noch in seinem Bericht geschrieben: Im Ergebnis der Modellrechnung für Brandenburg kann kein bestimmtes Modell empfohlen werden. - Wir haben uns trotzdem für ein Modell entschieden, und ich muss sagen: Das ist das Modell, das auch zukünftigen Regierungen noch die größten Handlungsmöglichkeiten gibt.

Wenn wir kein Gesetz verabschieden würden, würde ab 1. Januar 2020 ein absolutes Neuverschuldungsverbot gelten. Wir können dem nur dadurch abhelfen, dass wir einfachgesetzlich bzw. in Verbindung mit der Verfassungsänderung eigene Landesregelungen verabschieden. Das heißt, erst durch diese Verfassungsänderung und das damit verbundene Gesetz wird aus einem Neuverschuldungsverbot eine Schuldenbremse, was bedeutet, dass man sich in bestimmten Situationen verschulden kann - das hat Herr Schmidt sehr gut dargestellt.

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss. Insbesondere zu dem Konjunkturbereinigungsverfahren wird es mit Sicherheit eine Anhörung geben müssen. Inwiefern das das Gelbe vom Ei ist, wird sich zeigen. Wir wissen, dass zum Beispiel Rheinland-Pfalz das abgelehnt hat, weil verschiedene Institutionen im Bund zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind. Das müssen wir noch einmal etwas näher beleuchten. Aber ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Und wer auch immer die nächste Landesregierung stellen wird, wird in der Lage sein, auf Basis dieser Verfassungsänderung und der dann geänderten Landeshaushaltsordnung eine gute Finanzpolitik für dieses Land zu betreiben. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)