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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion "Annerkennung und Honorierung der Leistung pflegender Angehöriger - 'Pflege-Familiengeld' einführen!"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Bei vielen Menschen besteht der Wunsch, für pflegebedürftige Angehörige selbst da zu sein. Auch viele der zu Pflegenden selbst möchten so lange es geht in den eigenen vier Wände bleiben und von ihnen nahestehen Menschen betreut und versorgt werden. Das zeigt der hohe Anteil der Menschen, die im Land Brandenburg auf ebendiese Weise gepflegt werden. Wir teilen, wie die AfD-Fraktion und vermutlich alle anderen hier im Raum, die Auffassung, dass pflegende Angehörige Unterstützung und Wertschätzung verdienen.

Wir nehmen eine zukunftssichere pflegerische Versorgung im Land Brandenburg sehr ernst. Und wir konstatieren, dass hier in den nächsten Jahren große Herausforderungen auf uns zukommen werden. Dennoch: Der Fokus des Antrags ist zu eng gefasst. Und adressiert leider wieder einmal die falsche gesetzgeberische Ebene. Denn erstens hat die Tatsache, dass sich die meisten eine Pflege in der eigene Häuslichkeit wünschen, eben nicht nur einzig und allein Auswirkungen auf die pflegenden Angehörigen, wie es der Antrag suggeriert, sondern auch auf die Organisation von Pflege sowie auf die Planung und Gestaltung des Wohnumfeldes. Zweitens und entscheidend: Fast alle der hier angesprochenen Aspekte sind Bundesthemen! Wir Bündnisgrüne haben deshalb bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 die Idee aufgebracht, mit der Pflege Zeit Plus eine Lohnersatzleistung für die Zeit der Pflege einzuführen. Diese wollen wir für einen begrenzten Zeitraum, konkret für drei Monate, ansonsten aber analog zum Elterngeld, auszahlen. Zudem wollen wir auf Bundesebene erreichen, dass sich Pflegende zehn Tage im Jahr freinehmen können, um sich ganz besonders intensiv um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern zu können.

Die AfD-Fraktion macht sich jetzt den ähnlich gelagerten Vorschlag eines Instituts aus der Anhörung zur Pflegesituation im Sozialausschuss am 16.1. nach einem „Pflege-Familiengeld“ analog zum vorhandenen Elterngeld zu eigen. Diese bundespolitisch interessante Forderung bleibt aber vage. Die Idee, das Land solle diese Leistung finanziell übernehmen ist völlig weltfremd und wird von uns abgelehnt.

Leider etwas weniger griffig als das „Pflege-Familiengeld“ ist der umfassendere Blick darauf, wie die Pflege in der vertrauten Umgebung gut gelingen kann. Für die Menschen sollen die gewonnenen Lebensjahre möglichst erfüllte Jahre werden. Gesundheit im Alter spielt eine zentrale Rolle und kann die Pflegebedürftigkeit bis auf die allerletzten Lebensmonate hinauszögern. Mit guten Präventionskonzepten können wir das erreichen, andere Länder, wie beispielsweise Norwegen, zeigen, dass es geht. Den Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Wir können es gar nicht oft genug über den grünen Klee loben: die Fachstellen Altern und Pflege im Quartier, FAPIQ, sind genau der richtige Ansatz, um die Kommunen individuell und bedarfsspezifisch zur Pflegeprävention und zum Aufbau pflegefreundlicher Strukturen zu beraten.

Wir haben echt gerätselt, warum die AfD-Fraktion öffentliche Mittel verwenden will, um ein Maßnahmenkonzept für die öffentliche Verwaltung des Landes zu entwickeln, dass die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Warum nicht auf das anerkannte Audit berufundfamilie zurückgreifen? Zertifiziert sind dort bereits drei Ministerien und die Staatskanzlei, sowie vier untere Behörden und der Landtag. Aus unserer Sicht sollte die Landesregierung, die noch nicht zertifizierten Ministerien ermuntern, dies schnell zu tun. Das Geld für ein konkurrierendes Maßnahmenprogramm kann man dann tatsächlich eher da investieren, wo es den pflegenden Angehörigen zugutekommt.

Wir lehnen den Antrag ab.