Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Marie Schäffer spricht zum Antrag "Zweites Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes"

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Auch wir haben den Hilferuf von aktuell laufenden Volksinitiativen vernommen, die vor einer Situation stehen, die vom Gesetz nie vorgesehen war. Wir haben im Volksabstimmungsgesetz Quoren und Fristen, die dafür gedacht sind, einen Maßstab dafür zu bieten, ob eine Initiative ausreichend Unterstützung in der Bevölkerung hat, sodass es sinnvoll ist, sie mit diesem Instru-ment der Volksgesetzgebung weiterzuverfolgen.

Dabei gibt es natürlich immer ein paar Schwankungen. Manche erreichen die nötige Unterschriftenzahl innerhalb weniger Wochen, weil es gerade ein so hoch hergehendes Thema ist, dass es überall sehr schnell geht, die Unterschriften zu sammeln. Andere erreichen die Frist gerade so, erreichen damit aber auch diese nun einmal festgelegte Frist. Es gibt auch immer andere Schwankungen - ein sehr verregneter Sommer macht es vielleicht schwer, Unterschriften zu sammeln.


Aber jetzt haben wir nun einmal eine völlig andere Situation. Wer soll bitte in den Einkaufsstraßen oder in Cafés Unterschriften sammeln? Wenn man mit einer Unterschriftenliste im Park auf Menschen zugeht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Man könnte vielleicht noch in Läden Listen auslegen, aber - seien wir ehrlich - jeder, der von uns in den letzten Wochen einkaufen gegangen ist, weiß, wie die Stimmung in den Läden ist und dass sicherlich niemand innehalten und sich eine Initiative, ei-nen Text durchlesen und dann noch einen Kuli anfassen wird, der dort liegt und den viele andere schon angefasst haben, um etwas zu unterschreiben. Von daher sind das keine normalen Umstände und ist es aktuell einfach nicht im normalen Maße möglich, Unterschriften zu sammeln.


Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben schon allein aufgrund unserer Entstehungsgeschichte ein sehr besonderes Verhältnis zu Bürgerbewegungen. Wir haben immer die direkte Demokratie als sinnvolle Ergänzung unserer parlamentarischen Demokratie gesehen und werden diese auch weiterhin unterstützen und verteidigen. Hier möchte ich - Frau Duggen - noch einmal auf die Wortwahl hinweisen: Ja, es ist möglich zu sagen, dass wir direkte Demokratie unterstützen und verteidigen, ohne sie zu einer Waffe gegen „die da oben“ oder - wie Sie sagen - die Altparteien hochzustilisieren.

Und ja, auch wenn man im linken Spektrum der demokratischen Parteien ist, darf man von Volk reden; denn wir verstehen, dass mit Volk nicht eine homogene Masse gemeint ist, die sich gegen „die da oben“ durchsetzt, sondern dass immer Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen und dabei die Volksgesetzgebung ein Instrument von vielen sein kann, um die Interessenabwägung zu unterstützen.
Jetzt habe ich andere Dinge gesagt, als ich eigentlich sagen wollte.

- Ich glaube, die inhaltliche Diskussion über diesen Antrag wird im Hauptausschuss geführt werden. Es gibt viele Dinge, über die man noch im Detail reden kann. Ich unterstütze aus vollem Herzen das Anliegen, dass wir den Volksinitiativen hier eine Möglichkeit bieten, ihre Sammlung durchzuführen, und bitte um Überweisung an den Hauptausschuss. - Vielen Dank.

Sehen Sie hier die Rede: