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Rede im Landtag: Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bildungsinteressierte,

Zum Ende einer Wahlperiode häufen sich die Gesetzesvorhaben, die noch auf den Weg zu bringen sind. Für den Bildungs- und Jugendbereich gehören dazu drei große Projekte, das Schulgesetz, das Erwachsenbildungsgesetz sowie das Kinder- und Jugendgesetz.

Für das Schulgesetz liegt nun heute ein novellierter Entwurf vor. Der enthält gute Verbesserungen, um die Schulen in Zeiten von Fachkräftemangel, Digitalisierung und der Bedrohung von Rechts zu stärken.

Lassen Sie mich einige wesentliche Punkte hervorheben.

1. Ganz besonders wichtig finde ich, dass klare Konsequenzen aus den Vorfällen in Burg, den offenkundigen Versäumnissen im Umgang mit rechten Straftaten und der Zunahme an Meldungen von verfassungsfeindlichen Vorfällen an Schulen gezogen werden. Das Schulgesetz wird in diesem Punkt deutlich geschärft. Mit § 64a wird die gesetzliche Grundlage für ein umfassendes Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen an Schulen geschaffen. Das versetzt Schulen in die Lage, auf antidemokratische Vorfälle sofort und effektiv zu reagieren. Untersagt ist beispielsweise, Sticker oder Flugblätter verfassungsfeindlicher Organisationen in der Tasche zu haben, zu zeigen oder weiterzugeben.

Extremistisches, rassistisches oder antisemitisches Verhalten muss umgehend dem Schulamt gemeldet werden. Die entsprechenden Rundschreiben werden überarbeitet.

Das sind wesentliche Schritte, um die wehrhafte Demokratie an unseren Schulen zu stärken, die ich ausdrückliche begrüße!

Lehrkräften an Freien Schulen soll das Bildungsministerium zudem in Zukunft die Tätigkeit untersagen können, wenn sie die erforderliche Eignung nicht besitzen. (§ 122a)

Auch der Kinderschutz in Schulen wird gestärkt. (§ 4)

2. Die Schulen werden personell durch multiprofessionelle Teams unterstützt. Neu ins Schulgesetz eingeführt werden sogenannte Schulassistenzkräfte. (§ 68) Sie können administrative Aufgaben außerhalb des Unterrichts wahrnehmen, die bisher von Lehrkräften erledigt werden, z.B. die Organisation von Projekttagen oder Klassenfahrten. Finanziert werden sie vom Land. Damit wird die Grundlage geschaffen, um ausgewählte Schulen personell zu unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung steht allerdings noch aus.

Außerdem wird die Zusammenarbeit mit den Trägern der Schulsozialarbeit konkretisiert. (§ 9a) Schulen werden verpflichtet, mit den Trägern der Schulsozialarbeit zusammenzuarbeiten.

Auch hier kann ich feststellen: wichtige Maßnahmen, um multiprofessionellen Teams an Schulen zu verstetigen und weiterzuentwickeln!

3. Die Digitalisierung an Schulen wird weiter vorangebracht. Nach den Erfahrungen aus der Coronazeit werden die Bedingungen für Distanzunterricht genauer definiert. (§44) Präsenzunterricht bleibt selbstverständlich die Regel. Aber künftig soll auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes digitaler Unterricht möglich sein. Darüber hinaus gibt es für die Debatte über die Novelle noch weitere spannende Diskussionspunkte. Die Schullandschaft ist in Bewegung.

In § 8 werden neben Schulversuchen auch Versuchsschulen eingeführt.

Das betrifft auch die Gründung einer Universitätsschule in Potsdam, eine Blaupause für Reformen im ganzen Land. Eine Schule für alle Kinder, in der jedes Kind möglichst individuell gefördert wird und an der alle Abschlüsse erworben werden können. Wir werden prüfen, ob noch weitere Ergänzungen notwendig sind, um diesem Ziel näher zu kommen. Der große Bedarf an neuen Schulplätzen wurde in der Vergangenheit immer wieder unterschätzt. Das zeigt sich ganz besonders in Potsdam, auch im Zusammenspiel mit Potsdam/Mittelmark. Uns erreichten Signale, dass mögliche Unklarheiten im Schulgesetz die Schulentwicklungsplanung in Bezug auf Gesamtschulen und Gymnasien erschweren. Deswegen wollen wir darauf hinwirken, das Schulgesetz dazu eindeutiger zu fassen.

Ich bin gespannt auf die Anhörungen im Bildungsausschuss zu diesen Fragen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes" (TOP 7 der 92. Plenarsitzung)