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Rede im Landtag: Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bildungsinteressierte,

diese Woche habe ich in Cottbus mit unserer Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bildungsexpert*innen ein Fachgespräch über das Problem von Rechtsextremismus an Schulen und die Notwendigkeit von Demokratieförderung geführt. Auch Laura Nickel, eine der beiden mutigen Lehrkräfte aus Burg war mit dabei. Es wurde einmal mehr deutlich: Es ist wichtig, dass wir hinsehen und rechtzeitig handeln, wenn an den Schulen etwas schiefläuft.

Und genau das ermöglicht eine der vielen Änderungen, die wir heute für das Schulgesetz beschließen werden. Mit dem neuen § 64 a schaffen wir die gesetzliche Grundlage für ein umfassendes Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen an Schulen. Das ist wirklich gut so!

Lassen Sie mich bei der Gelegenheit eins sagen: Es ist ermutigend, dass viele, auch gerade junge Menschen, in den letzten Tagen bundesweit auf die Straßen gegangen sind. Auch hier in Potsdam, in Cottbus und vielen kleinen Orten Brandenburgs. Sie haben ein deutliches Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus gesetzt. Ich bin überzeugt, dass wird auch in den Schulen Vielen den Rücken stärken, hier klar Stellung gegen rechtsaußen zu beziehen.

Damit es erst gar nicht zu restriktiven Maßnahmen kommen muss, wollen wir Schule insgesamt verändern - hin zum „Team Schule“ mit multiprofessionellen Kräften. Mit der Schulgesetzänderung schaffen wir eine Verpflichtung der Schulen zur Zusammenarbeit mit den Trägern der Schulsozialarbeit. Wir haben den Vorschlag der Linken aufgenommen, dass Schulsozialarbeiter*innen mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen können.

Wir entlasten Lehrkräfte durch die Schaffung von Schulassistenzkräften. Sie können die Organisation von Schulfahrten und Veranstaltungen oder andere Verwaltungsaufgaben übernehmen. Ihre Kompetenzen werden im Gesetz geregelt.

Wesentliche Änderungen gibt es zum Kinderschutz. Hier gehen wir als Koalitionsfraktionen nochmal einen deutlichen Schritt weiter, als ursprünglich vorgesehen. Lehrkräfte sollen nicht nur Kinderschutzfälle melden. Wir wollen auch hier präventiv vorgehen: Wir verpflichten die Schulen, Konzepte zum Schutz gegen Gewalt und Kindeswohlgefährdung zu erarbeiten. Dabei werden sie vom MBJS und den nachgeordneten Behörden unterstützt.

Eine weitere Änderung der Koalitionsfraktionen betrifft das Thema Inklusion. Verzweifelte Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf berichteten Anfang Dezember hier im Plenarsaal über ihren Kampf mit den Behörden um das Recht auf Bildung für ihre Kinder.

Wir haben deswegen kurzfristig einen Absatz eingefügt, der bekräftigt, dass Schulamt, Schulträger und Schulleitung kooperativ mit dem örtlichen Jugendamt und Trägern der Eingliederungshilfe zusammenarbeiten. Sprich: Lädt eine Seite ein zu Hilfeplangesprächen oder Fallkonferenzen, hat die andere Seite auch zu erscheinen. Ziel muss sein, zeitnah Lösungen zum Wohle des betroffenen Kindes oder Jugendlichen zu finden.

Wie eine gute und inklusive Schule im Ganztag als Lern- und Lebensort anders funktionieren kann, wollen wir gern hier in Potsdam oder auch anderswo an einer Universitätsschule erproben. Deswegen wird in § 8 neben den Schulversuchen auch die Versuchsschule eingeführt. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass dieser Paragraf auch mit Leben gefüllt wird.

Solche neuen Schulkonzepte können auch in jahrgangsübergreifendem Unterricht umgesetzt werden. Dies ist regelhaft ja schon im Primarbereich möglich. Wir Koalitionsfraktionen wollen dies an allen Schulen und in Schulformen ermöglichen.

Einer weiteren Anregung der Linken folgend, schaffen wir die Möglichkeit für Nachbarlandkreise oder Landkreise, mit kreisfreien Städten, bei der Schulentwicklungsplanung zu kooperieren.

Auf Wunsch des Landesschulbeirats werden die Wahlverfahren in den Kreis- und Landesräten und Kreisschulbeiräten klar geregelt.

Und schließlich schaffen wir die gesetzliche Grundlage, um auf Basis von pädagogischen Konzepten, Distanzunterricht als digitalen Unterricht zu ermöglichen. Damit werden wir für die nächste Pandemie oder für Unwetter besser gewappnet sein.

Es ist ein bunter Strauß geworden. Sicher könnten wir Grünen uns noch mehr vorstellen. Dazu schreiben wir ja nun alle an unseren Programmen mit den Zielen für die nächste Wahlperiode.

Einstweilen freuen wir uns über das Erreichte und bitten um Zustimmung!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes" (TOP 6 der 100. Plenarsitzung)