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Rede im Landtag: Situation der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Situation von Geflüchteten – auch von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen - noch einmal grundsätzlich geändert. Der vorliegende 3. Bericht zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer*innen liest sich heute fast wie aus einer anderen Zeit. Denn er bezieht sich auf die Zeit von August 2019 bis August 2021.

Seit Kriegsbeginn sind die vorher rückläufigen Zahlen allein flüchtender Minderjähriger wieder gestiegen. Stand September kamen aus der Ukraine 111 Jugendliche und machten damit ein Drittel der neu angekommenen allein reisenden minderjährigen Geflüchteten aus.

Vielleicht sind es aber auch mehr, und sie sind erstmal privat untergekommen. Auch angesichts dieser wechselvollen Lage ist es gut, dass wir dieses regelmäßige Berichtswesen aufrechterhalten.

Nun widmen wir uns aber dem Berichtsstand bis Sommer des letzten Jahres. Dabei geht zunächst mein Dank an das MBJS. Der Bericht ist auffallend emphatisch gehalten. Das freut mich sehr.

Im beschriebenen Zeitraum ging die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen von 921 auf 566 zurück.

Es war die Hochzeit der Corona-Pandemie. Geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne ihre Familien haben in dieser Zeit ganz besonders gelitten.

Der Wegfall und die Einschränkungen des schulischen Angebots und der Sprachlernangebote waren für Jugendliche eine große Belastung.

Erschwerend hinzu kommt, dass vor allem zu Anfang der Pandemie nicht ausreichend digitale Lerngeräte vorhanden waren. So stand auch das pädagogische Fachpersonal vor großen Herausforderungen, die jungen Menschen beim „home schooling“ zu unterstützen.

In dieser Situation kam es häufiger zu Frustration, zu Schul- und Ausbildungsabbrüchen. Zudem gab es ja während der Pandemie nur ein eingeschränktes Ausbildungsangebot. Dies ist natürlich äußerst tragisch. Schulbesuch und Ausbildung sind entscheidend für spätere Aufenthaltschancen. Für die Zukunft schlägt der Bericht die Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit vor. Das sollte mit einem unterstützenden berufsspezifischen Sprachangebot ergänzt werden.

Neben der Lernunterbrechung belastete auch die soziale Isolierung die Jugendlichen schwer. Vielen Dank deshalb an die Jugendhilfeträger. Sie haben, so gut sie konnten, den Wegfall von Angeboten in der Jugendarbeit, im Sport oder in der Kultur kompensiert!

Viele geflüchtete Jugendliche kommen ja mit schweren Traumatisierungen zu uns. Auch das aktuelle Geschehen in ihren Herkunftsländern belastet sie oft stark. Da war es zusätzlich schwierig, dass Therapien, beim eh knappen Angebot, pandemiebedingt oft nicht durchgeführt werden konnten.

Im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ müssen wir deswegen ein besonderes Augenmerk auf die unbegleiteten Geflüchteten richten. Generell mahnt der Bericht ein flächendeckendes spezialisiertes psychosoziales Unterstützungsangebot für unbegleitete junge Geflüchtete an. Auch betreute Wohnkonzepte in der Jugendhilfe müssen weiterentwickelt werden.

In diesem Bericht wird erneut beklagt, dass Familienzusammenführungen so lange dauern. Die Jugendlichen werden oft während des Verfahrens volljährig. Der EuGH hat nun im August geurteilt, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete ihre Familien in die EU auch dann nachholen können, wenn die einstigen Minderjährigen im Laufe des Verfahrens volljährig werden. Ich hoffe sehr, dass dieses Urteil Eingang in die Praxis findet.

Mit der SGB VIII-Reform wird die Situation der über 18Jährigen, das sind die sogenannten „Careleaver“ in der Jugendhilfe, gestärkt. Dies bringt große Chancen für die jugendlichen unbegleiteten Geflüchteten. Es stellt aber auch die Jugendämter vor große Herausforderungen. Darüber werden wir dann hoffentlich im nächsten Bericht mehr erfahren.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Bericht "Auswirkungen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen auf die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer" (TOP 12 der 75. Plenarsitzung)