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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes

>> Zum Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (pdf-Datei)

– Es gilt das gesprochene Wort

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!

Die Inhalte der nach den Ausschussberatungen grundlegend veränderten Gesetzesänderungen sind kurz zusammengefasst:

  1. In Zukunft gibt es Karenzzeiten für ausscheidende MinisterInnen beim Übergang in die Freie Wirtschaft (hierzu komme ich später) und
  2. der Übergang ausgeschiedener Ministerpräsidenten in den Rang des „Elder Statesman“ ist nunmehr in Ansätzen geregelt. Insbesondere ist fest geschrieben für welchen Zeitraum Personal- und Haushaltsmittel für nachlaufende Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Unseres Erachtens wäre diese Gesetzesänderung nicht erforderlich gewesen, wenn Rot-Rot sich an die anläßlich des Ausscheidens von MP Platzeck aus dem Amt gegebenen Zusagen zur Befristung der Übergangsregelung gehalten hätte. Allein der fahrlässige Umgang der Repräsentanten von Rot-Rot mit ihrer eigenen Glaubwürdigkeit (um nicht zu sagen die offensive Beschädigung der eigenen Glaubwürdigkeit) hat dieses Gesetz erforderlich gemacht. Leider bleibt der Umfang der Aufwandserstattung inhaltlich unbestimmt. Aus diesem Grund legen CDU und Grüne unseren in den Ausschußssberatungen abgelehnten Präzisierungsvorschlag dem gesamten Haus zur Entscheidung vor.

Damit komme ich zur wirklich bedeutsamen Neuerung in dem jetzt vorgeschlagenen Gesetzesänderungspaket: Der erstmalige Einführung einer Karenzzeit für ausgeschiedene MinisterInnen und Minister, Ministerpräsidenten und Präsidentinnen.

Sie werden sich erinnern, welches Unverständnis und auch Verärgerung es immer wieder gab, wenn PolitikerInnen ohne jegliche Scham in gut bezahlte Funktionen bei Unternehmen und Lobbyverbänden abwanderten oder im Anschluss an ihre Ministerposten sich in gut dotierten Aufsichtsratsposten wieder fanden.

Da fanden sich auf Bundesebene Staatssekretärinnen, die aus dem Verbraucherschutzministerium in die Tabakindustrie oder aus dem Gesundheitsministerium in die Pharmaindustrielobby wechselten. Der letzte bekannte Fall betraf dann eine aus Brandenburg stammende Staatssekretärin, die aus dem Verkehrsbereich in eine Lobbygruppe wechselte, in der auch kommunale Verkehrsunternehmen organisiert sind. Insbesondere aber die Wechsel von Wirtschaftspolitikern auf Posten der Energiewirtschaft sind legendär.

Auf Bundesebene war der Regelungsbedarf bereits früher erkannt worden und es wurde eine 18-monatige Karenzzeit gesetzlich verankert.

Richtig ist, dass wir mit 24 Monaten hinter den Forderungen von Transparency international nach 3 Jahren analog Beamtenrecht zurückbleiben und Minister damit auch 12 Monate früher als Staatssekretäre und Beamte uneingeschränkt auf Posten der Privatwirtschaft wechseln können, aber dennoch ist dieser erste Schritt in seiner Bedeutung nicht gering zu schätzen.

Wenn wir in Brandenburg heute eine 24-monatige Karenzzeit festlegen, setzen wir und mit Hamburg an die Spitze der Bundesländer. Brandenburg übernimmt damit (endlich einmal wieder!!) eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion unter den deutschen Bundesländern. Bislang sind nur in Hessen und Niedersachsen Gesetzesinitiativen von schwarz-grün bzw. rot-grün geplant, aber noch nicht umgesetzt.

Karenzzeit, das bedeutet allerdings nicht, dass der durchaus erwünschte Wechsel in die Privatwirtschaft und Institutionen der Zivilgesellschaft nicht mehr stattfinden kann. Das Gesetz enthält kein derartiges Verbot, sondern es ermöglicht dem Kabinett in politisch problematischen Fällen eine derartige Arbeitsaufnahme zu untersagen. Ein Entschädigungsanspruch in Höhe der potentiell entgehenden Einnahmen wird damit nicht verbunden, lediglich der Anspruch auf Fortzahlung des Übergangsgeldes für die Dauer bis zu 24 Monaten wird gesetzlich verankert. Dies halten wir für sachgerecht und eine Lösung mit Auigenmaß.

In der Gesamtschau halten wir das heutige Gesetzespaket für eine deutliche Verbesserung des Status quo und bezogen auf die Karenzzeit schon fast für vorbildlich. Von daher stimmen wir dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit zu.

>> Zum Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (pdf-Datei)

Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.