Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es mag vielleicht verwundern, dass ein Fraktionsvorsitzender eine persönliche Erklärung über sein Abstimmungsverhalten abgibt. Ich möchte Ihnen aber versichern, dass die Entscheidung über diese Abstimmung weder mir persönlich noch meiner Fraktion leicht gefallen ist. Das hat zum einen etwas damit zu tun, dass wir die Verwaltungsstrukturreform grundsätzlich für notwendig erachten und dass wir sehr wohl anerkennen, dass es im Leitbild eine ganze Menge von grünen Elementen gibt, für die wir uns als Ideengeber sehen. So freuen wir uns, dass die Landesregierung das Amtsgemeindemodell aufgegriffen hat. Gleiches betrifft die Teilentschuldung, die auf einem Gutachten von Prof. Holtmann in unserem Auftrag basiert, und es betrifft Elemente zur Ausweitung der direkten Demokratie, die unseren Entschließungsantrag enthält.
Allerdings, das werden Sie mir als ehemaligem Direktor der Landesanstalt für Großschutzgebiete auch konzedieren - bin ich sehr verärgert darüber, dass, nachdem zwölf Jahre lang der gesetzliche Auftrag bestand, zu prüfen, inwieweit Großschutzgebiete ausgegliedert werden sollen - 2014 wurde dieses Gesetz aufgehoben -, nach nunmehr zwei Jahren Pause wieder darüber nachgedacht werden soll, ob die Naturparke nicht kommunalisiert werden können. Ich sage: Denken kann man alles, aber Denken heißt in diesem Fall, das System der Großschutzgebiete zu zerstören und damit auch das Erbe von Matthias Platzeck zur Disposition zu stellen.
Genauso ärgerlich ist die Idee, die Ausweisung von Naturschutzgebieten auf die Kreise zu übertragen. Diese Möglichkeit gibt es schon heute - die Kreise übernehmen das auch teilweise, aber häufig haben sie diese Aufgabe wieder zurückgegeben. Wir haben hier einen Vergleich mit den Trinkwasserschutzgebieten. Auch hier haben die Kreise gerufen, dass sie diese Aufgabe gern übertragen bekommen möchten. Das Ergebnis ist nun, dass nichts mehr geschieht. Wir denken aber auch - da hat mir Frau Schwarzenberg aus der Seele gesprochen -, dass die Vorhaben in den Ausschussberatungen tatsächlich noch einmal ernsthaft geprüft werden und nicht nur pro forma, sodass hier noch Änderungen möglich sind. Auch Herr Schröter hatte dies ausdrücklich eingeräumt.
Noch ärgerlicher ist beim Thema Immissionsschutz der Bezug auf das Zickzack-Modell. Dies wird so dargestellt, als ob es von den Gutachtern vorgeschlagen worden wäre. Tatsächlich sagen die Gutachter aber im Ergebnis, dass sie es verwerfen, weil es viel mehr kostet, intransparent ist und Schwierigkeiten in der Abarbeitung mit sich bringt. Daher wird es von ihnen nicht unterstützt. Beim Forst sehen wir zwar durchaus Bewegung bei den Gemeinwohlaufgaben, aber diese ist am Ende noch nicht wirklich befriedigend.
Von daher werden wir diesem Konzept nicht zustimmen, aber wir werden auch nicht dagegen stimmen - besser gesagt: Wir haben nicht dagegen gestimmt. Denn was hätte eine Ablehnung bedeutet? Eine Ablehnung hätte doch mitnichten bedeutet, wie es die CDU suggeriert, dass wir in einem Jahr mit einem neuen Leitbild den gleichen Prozess wieder gestartet hätten, sondern hätte zunächst einmal das Aus für diesen Prozess bedeutet. Das hätte Vertagung in die nächste Legislaturperiode bedeutet - nicht unbedingt unter dann günstigeren Ausgangsbedingungen. Dieses Signal wollten wir als Bündnisgrüne auf keinen Fall geben.
(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE - Zuruf des Abgeordneten Wichmann [CDU])
Deswegen haben wir auch nicht gegen das Konzept gestimmt, sondern uns nur der Stimme enthalten.
(Wichmann [CDU]: Sehr tapfer! - Schröder [AfD]: Da hätten Sie ja zustimmen können!)
Ich freue mich dessen ungeachtet, dass hier eine eindeutige rot-rote Mehrheit zustande gekommen ist. Dies macht auch deutlich, dass hier kein Minderheitenpapier durchgesetzt wurde, sondern dass dieses Konzept auch einen Mehrheit im Landtag gefunden hat. - Recht herzlichen Dank.
(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)