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Axel Vogel spricht zur Großen Anfrage 24 der CDU-Fraktion „(Un)Recht und Wiedergutmachung – Bilanz nach zehn Jahren Bodenreform-Affäre“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Es ist ein Verdienst der CDU, dass sie das Thema der vom Staat enteigneten Neusiedlererben mit der Großen Anfrage zu 10 Jahren Bodenreform-Skandal wieder auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt hat. Für uns Grüne kann ein Jahrestag allerdings allenfalls der Aufhänger für eine Weiterführung der Diskussion sein. Die in dem sogenannten Bodenreform-Skandal zu Tage getretenen Probleme sind weit davon entfernt endlich zu einem befriedigenden Abschluss gebracht zu werden. Viel problematischer, aber dass die den Enteignungen zugrundeliegenden Denkweisen bis heute nicht aufgearbeitet und weiterhin virulent in unserer Landesregierung sind.

1.) Das der Bodenreformaffäre zugrundeliegende Unrecht ist dabei umfassender und reicht zudem weiter zurück als es in der GA zum Ausdruck kommt.

Anfang der 90er Jahre wurden im FDP-geführten Bundesjustizministerium offenkundig Mittel und Wege gesucht, wie man die Ergebnisse der Bodenreform der Jahre 1945-49 wieder rückgängig machen könnte. Öffentlich wurde dies fast nur unter dem Gesichtspunkt einer Rückgabe von in der SBZ enteigneten Großgrundbesitz an deren meist adelige Erben diskutiert. Rückgabe vor Entschädigung war das Stichwort.

Mindestens genauso bedeutsam aber waren die 1992 von der schwarz-gelben Regierung Kohl verabschiedeten Bestimmungen des Artikel 233 EGBG, die für bestimmte Konstellationen eine entschädigungslose Enteignung von Neusiedlererben zugunsten des Fiskus vorsah. Um dies zu erreichen wurde die grundsätzliche Vererbbarkeit des Bodenreformlandes in Frage gestellt und nur noch für bestimmte Fallkonstellationen anerkannt. Wer nicht an einem bestimmten Stichtag in der Landwirtschaft bzw. noch verschärft in einer LPG arbeitete, konnte sein ererbtes Eigentum verlieren. Den Ländern wurde die Möglichkeit eingeräumt bis zum 02.10.2000 sich dieses Land anzueignen, oder dort wo es verkauft war, die Verkaufserlöse einzuziehen.

Die Bundesländer gingen dabei unterschiedlich vor, so kam es in Thüringen oder Sachsen nur zu wenigen derartigen Aneignungen. Brandenburg legte dabei jedoch ein besonders gieriges Verhalten an den Tag, um in den Besitz dieser Flächen zu gelangen, man kann es auch als besonders ausgeprägte Enteignungsmentalität bezeichnen.

2.) Die Bundesregierung spricht davon, dass bundesweit insgesamt 100.000 Hektar betroffen seien - das wäre ein Grundstück etwas größer als Berlin.

In Brandenburg ließ sich in rund 7.500 Fällen für rund 13.170 ha unter Rückgriff auf das Rechtsinstitut der gesetzlichen Vertretung bei unbekannten Erben wie sich durch BGH-Urteil vom 07.12.2007 herausstellte unrechtmäßig und sittenwidrig als Eigentümer eintragen. Hierauf konzentrieren sich auch die Fragen der CDU.

Ausgeblendet werden in der Großen Anfrage 6.500 Fälle, in denen sich Brandenburg das Bodenreformland bekannter Eigentümer vor dem 02.10.2000 zunächst „rechtmäßig“ aneignete. Insgesamt geht es um 16.500 ha Fläche, die sich noch in Landeseigentum befinden (Nachzuschlagen im EPL 20, TGr.67). Aber auch hier gibt es (siehe Antwort auf Frage 22 zu Familie Jaworek) 308 Fälle, bei denen nachträglich Grundstücksübergaben angeboten wurden.

3.) Man kann es wenden wie man will, am Schluss sind in Punkto Bodenreformland die Ehrlichen die Dummen gewesen. Wer sich als Eigentümer von Bodenreformland outete verlor häufig seinen gesamten Grundbesitz, wer stille hielt, und den Stichtag 02.10.2000 unbemerkt erreichte, behielt seine Flächen. Soll das allen Ernstes gerecht sein? 6.500 Fälle, das sind weit mehr als 6.500 Betroffene, denen ihr Land oder Ihr Verkaufserlös von Staats wegen weggenommen wurde.

Alle unsere bündnisgrünen Versuche, hier eine Gleichbehandlung zu erreichen und alle Flurstücke zurückzugeben sind an rot-rot gescheitert. In Erinnerung ist mir insbesondere Andreas Kuhnert, der mit dem zynischen Bonmot, die DDR-Bürger hätten die Demokratie gewollt und den Rechtsstaat gefunden unseren ersten Versuch abschmetterte; das letzte war dann Minister Göhrke, der unser Bodenreformwiedergutmachungsgesetz schlichtweg als verfassungswidrig abtun wollte. Peinlich!

Angesichts dieses Zynismus kein Wunder also, dass sich viele Menschen gerade auf dem Land von diesem Rechtsstaat und dieser Demokratie abgewendet haben. Reiht sich in der Welt vieler Dorfbewohner die Enteignung der Bodenreformflächen doch nahtlos ein in die Benachteiligung der ausscheidenden LPG-Genossen bei ihren Versuchen als Wiedereinrichter Fuß zu fassen oder bei der Verschleuderung von Öffentlichen Eigentum durch die Treuhand.

Ich denke unverändert nicht, dass es zur Wiedergewinnung des Vertrauens in den Rechtsstaat mit einem Härtefallfonds getan ist, auf den sich die CDU in ihrem Antrag jetzt konzentriert. Wir sind die Gesetzgeber, wir können auch Mittel und Wege finden, alle vom Land angeeigneten Flächen zurück zu geben, dann brauchen wir auch keinen Härtefallfonds. Und wenn die SPD bei den im Bund anstehenden Koalitionsgesprächen jetzt Ost-Kompetenz zeigen will, würde die Rückgabeoption für ausnahmslos alle Neusiedlerflächen auch eine Schlüsselforderung darstellen, um zu zeigen, dass man auch mal verstanden hat, wo die Gründe für den Vertrauensbruch auf dem Land liegen.

In diesem Sinne werden wir dem CDU-Antrag zustimmen und ich verspreche Ihnen, dass wir das Thema nicht bis zum 20. Jahrestag der Bodenreformaffäre ad Acta legen.