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Axel Vogel spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Sparanstrengungen forcieren - Durch Benchmark-Analyse Einsparpotenziale im Haushalt wissenschaftlich begutachten“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Der aktuelle Bericht des Landesrechnungshofes bescheinigt wie alle Berichte zuvor, dass in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes ein Loch klafft. Das strukturelle Defizit hat sich demnach im letzten Jahr auf fast 460 Mio. Euro erhöht. Der Haushalt müsste also, wenn es nicht zu bislang nicht absehbaren Mehreinnahmen kommt, durch Ausgabenkürzungen dauerhaft entlastet werden. Dabei sollen nach dem Votum des Landesrechnungshofes auch gesetzlich begründete Leistungsansprüche im Rahmen einer Aufgabenkritik in Frage gestellt werden.

Korrespondierend zu den jährlichen Alarmmeldungen des Landesrechnungshofes wurde im Abschlussbericht der Enquetekommission 5/2 aus der letzten Legislaturperiode aufgrund der Entwicklung der Finanzsituation des Landes Handlungsbedarf für eine umfassende Strukturreform gesehen. Es gelte Aufgabendoppelungen und ressourcenintensive Schnittstellen zwischen Verwaltungsträgern zu vermeiden, den Verwaltungsapparat auf Landesebene insgesamt zu straffen und die Möglichkeiten des Einsatzes von Informationstechnik unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips auszuschöpfen, heißt es dort

Beide Berichte zeigen auf, dass die Landesregierung ihre Sparanstrengungen deutlich forcieren müsste. Aber nicht nur das strukturelle Defizit hat sich im vergangenen Jahr erhöht auch eine ganze Reihe von Ausgaben werden absehbar weiter steigen. Ausgaben für mehr Bildung, für mehr Polizistinnen und Polizisten, im Justizbereich, dem BER und natürlich zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen kommen auf uns zu.

Die CDU legt mit ihrem Antrag also vermeintlich den Finger in die Wunde und fordert ein systematisches Vorgehen zur Effizienzsteigerung in der Landesverwaltung, den Landesämtern und den Landesgesellschaften. Und natürlich gibt es viele Möglichkeiten, die Ausgaben zu senken und die Verwaltung des Landes damit effizienter zu machen. Allerdings stellt sich die Frage, ob im aufgelegten Finger nicht selbst eine gewaltige Schnittwunde klafft. Denn wenn Einsparungsvorschläge konkret wurden, habe ich in den letzten Jahren von der CDU zumeist nur den (zugegebenermaßen in manchen Fällen auch von uns geteilten) Ruf nach mehr Stellen (ich nenne mal: Polizei, Verfassungsschutz, Justiz, Lehrkräfte) zumindest aber nach Erhalt des Status quo gehört.

Und von ihrer grundsätzlichen Ablehnung des größten Haushaltsstrukturprojektes dieser Legislaturperiode, der von der EK 5/2 initiierten Verwaltungsstukturreform, sind Sie bis heute noch nicht erkennbar abgerückt.

So sind die CDU-Vorschläge auch nicht wirklich neu und helfen in der Sache am Ende auch nicht weiter. Denn was soll uns eine Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung, wie im Antrag gefordert, bringen? Seit Jahren bilden die einzelnen Ministerien wie die Landesregierung insgesamt unter immer neuen Namen immer neue Zirkel, die sich mit immer neuen Einspargedanken und Umstrukturierungsvorschlägen überbieten. Von der damaligen Stabsstelle Verwaltungsoptimierung im Finanzministerium unter Rainer Speer angefangen bis zur heutigen Stabsstelle für Verwaltungsstrukturreform im Innenministerium zieht sich ein kontinuierlicher Faden geplanter, bereits vollzogener oder auch gescheiterter Personaleinsparungsprogramme von der Rot-Schwarzen bis zur Rot-Roten Landesregierung durch.


Zu diskutieren wäre also bestenfalls eine parlamentarisch besetzte, also ähnlich der Enquetekommission aufgebaute, Einsparungskommission. Aber bis diese ihre Arbeit aufgenommen und die von der CDU gewünschten Experten befragt hat, dürfte die Legislaturperiode fast schon wieder vorbei sein. Viel hilfreicher fände ich, wenn die derzeit durchgeführten Anhörungen zur Verwaltungsstrukturreform im Innenausschuss Ihren Alibi-Charakter verlören und echte Konsequenzen für die Ausgestaltung der Reform hätten.

Anrede

Kern des CDU-Antrags ist die Forderung nach einem systematisches Benchmarking unter den Ostländern. Damit sollen deren Strukturen und deren Leistungsfähigkeit möglichst vergleichbar gemacht werden.

Derartige Benchmarks zwischen Brandenburg und den finanzschwachen westdeutschen Flächenländern gibt es bereits zu Haufe. Und sie machen vor allem deutlich, wie trügerisch Vergleichszahlen sein und in die Irre führen können.

Dies gilt allein schon aufgrund unterschiedlicher Verwaltungsgliederungen und unterschiedlicher Interpretationen der gemeinsamen Haushaltsystematiken von Ländern und Kommunen.

Im Bremen wurde deshalb ein solches umfassendes Benchmarking 2009 nach 6 Jahres- Berichten eingestellt. Versuche zur Verknüpfung fachpolitischer Ziele mit Kennzahlen, die zumindest eine teilweise Vergleichbarkeit von Zielen und Zielerreichungsgraden mit anderen Ländern ermöglichten, gelangen nicht. Versuche mit dem Benchmarking Maßstäbe für Planungen zu erlangen, seien wenig erfolgreich gewesen.

Natürlich kann man fragen, wie gut oder wie teuer die Ausstattung mit Polizisten im Vergleich zu Sachsen oder Thüringen ist? Aber die von der CDU kritisierte Polizeireform beruhte ja gerade auf solchen Benchmarks, die dem Land einen überdurchschnittlich hohen Bestand an Polizisten bescheinigte. Ich erinnere: 2009 hatte Brandenburg mit 9.300 Stellen 375 Polizisten je 100.000 EW bei einem Bundesdurchschnitt von 304 Polizisten je 100.000 EW. Auf diesen Durchschnitt wäre man durch Absenkung der Zielzahl auf 7.600 Polizisten gekommen. Von den Flächenländern hatte übrigens nur Sachsen-Anhalt mehr Polizisten. NRW: 275 EW, Niederlande hat übrigens heute rund 220, Dänemark: unter 200 Polizisten. Was solluns also ein erneuter Benchmark bringen?

Noch schwieriger ist ein Benchmark bei Aufgaben, die neu auf uns gekommen sind. Was soll ein Vergleich der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung mit Sachsen bringen? Ernst genommen könnte das doch nur zu einem Abbau von Leistungen und Standards führen, die wir hier gerade erst einführen wollen und mit denen wir hoffentlich ein Best-Practice-Beispiel für alle Bundesländer setzen können.

Nach dem einschlägigen PwC - Länderfinanzbenchmarking 2015, genannt Nachhaltigkeitsindex 2015 liegt Brandenburg auf Platz 9 und damit auf dem 1. Platz unter den Ostländern im Finanzranking. Ein Konsolidierungsbedarf in Höhe 0,3% entsprechend 30 Mio E wurde lt. SZ von heute dabei nur für den Fall gesehen, dass sich die Einnahmesituation deutlich verschlechtert. Alle anderen Ostländer haben demnach einen deutlich höheren Konsolidierungsbedarf schon für den Fall, dass sich die Einnahmesituation weiter positiv verändert. Was kann daher ein zusätzliches Benchmark mit den ostdeutschen Ländern für uns bringen? Ich denke wenig, zu wenig.

Der vorliegende CDU- Antrag schlägt außerdem die Überprüfung von Management und Controlling Prozessen oder die Überprüfung von Standards vor. Ja, das kann man alles machen, dafür gibt es aber schon eine Kommission.

Sie ist seit Ende letzten Jahres im Amt und hat genau diese Aufgabe: Die Landesverwaltung den aktuellen Erfordernissen anzupassen und zu entscheiden, was sich Brandenburg in Zukunft leisten kann und will.

Das ist die Landesregierung.

Sie legt die Ergebnisse ihrer Bemühungen in regelmäßigen Abständen diesem Haus in Form von Haushaltsplänen und Personalentwicklungsplanungen vor. Dann müsen auch die Einsparvorschläge konkret werden.

Der Bericht des Landesrechnungshofes und auch die Ergebnisse der Enquete 5/2 sind Aufträge an die Landesregierung, aber auch an uns als Landtag. Wir werden die Landesregierung da auch nicht aus der Verantwortung lassen, noch uns selbst aus der Verantwortung stehlen.

Eigentlichen wollten wir und beim CDU-Antrag heute der Stimme enthalten, da er zumindest auf ein wichtiges Problem hinweist. Nach dder Rede von Grodon Hoffmann zum Koalitionsantrag zum gemeinsamen Lernen und seinem Appell an uns unausgereifte und unbefriedigende Anträge abzulehnen, müssen wir Ihren Antrag daher heute leider ablehnen.