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Axel Vogel spricht zum Abschlussbericht der Kommission zur Stasi-Überprüfung der Abgeordneten

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>>> Der Bericht der Kommission als pdf

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Bürgerinnen und Bürger,

15 Jahre lang hatte der Brandenburg Landtag die rote Laterne in puncto Stasi-Überprüfung unter den ostdeutschen Volksvertretungen inne. Mit den fast auf den Tag genau vor 2 Jahren (am 21. Januar 2010) einstimmig verabschiedeten Regelungen (des § 33 AbgG) zur Überprüfung seiner Abgeordneten durch eine unabhängige Kommission hat dieser Landtag, haben wir Abgeordneten die Wende eingeleitet. Und mit dem heute vorliegenden Bericht der von uns allen einstimmig gewählten Sachverständigen sind wir aus Sicht der Presse von der letzten Bank zum Musterknaben aufgerückt.

Mit dem Bericht ist es uns, dem Brandenburger Landtag, möglich geworden beispielgebend und vorbildlich in Sachen transparenter Aufarbeitung der Stasi-Belastungen einzelner Abgeordneter zu werden. Der Bericht der Kommission, für den wir uns ausdrücklich bedanken, ist öffentlich und liegt als Landtagsdrucksache (5/4600) einschließlich der Stellungnahmen der betroffenen Abgeordneten jedermann zur Einsichtnahme vor.

Damit kann sich die interessierte Öffentlichkeit in Brandenburg selbst ein Bild vom Prüfungsverfahren und den Detailergebnissen machen. Dies ist eine klare Abkehr von dem intransparenten Hinterzimmerprüfverfahren der sogenannten Bischofskommission in der ersten Legislaturperiode in Brandenburg. Damals wurde „ das Recht des Souveräns, zu wissen, wen er wählt, aus übertriebener Rücksichtnahme für die belasteten Abgeordneten durchgehend ausgehöhlt.", so die Gutachter Catenhusen und Rüdiger in ihrem Bericht für die Enquetekommission Aufarbeitung.

Der vorliegende Bericht garantiert dagegen den genauen Blick auf den konkreten Einzelfall und vermeidet genau dadurch Pauschalisierungen; MfS-Kontakt war eben nicht gleich MfS-Kontakt. Das heißt aber auch, dass die LeserInnen die intellektuelle Kraft aufbringen müssen zwischen schwerwiegenden und minder problematischen Fällen zu unterscheiden. Dreijähriges Wacheschieben im Regiment Feliks Dzierzynski war eben etwas anderes als das Verpfeifen kritischer FDJ-lerInnen und ArbeitskollegInnen.

Einen immer wieder unterstellten „Generalverdacht" gegen alle Linken kann es nach diesem Bericht nicht mehr geben. Die Vorstellung, dass alte Stasi-Seilschaften die Brandenburger Regierungspolitik beherrschen, lässt sich aus diesem Bericht jedenfalls nicht ableiten. Gerade deshalb aber wirkt der offene Versuch aus den Reihen der Linken für alle im Bericht genannten Fraktionsmitgliedern Generalamnestie einzufordern besonders schräg und deplatziert.

Wir Bündnisgrünen sind klare BefürworterInnen einer zweiten Chance, wir haben uns entschieden allen Versuchen widersetzt der Parlamentsmehrheit - wie in Sachsen und Thüringen - das Recht anzuerkennen sogenannte „unwürdige Abgeordnete" aus dem Landtag auszuschließen.

Wir wissen, dass wir damit vermutlich nicht die große Mehrheit der befragten Brandenburgerinnen und Brandenburger in der Forsa-Umfrage für die Enquete-Kommission Aufarbeitung auf unserer Seite haben, die keine ehemaligen Stasi-Zuträgerinnen und -zuträger in politischen Ämtern sehen wollen. Aber die Entscheidung in welchem Umfang KandidatInnen mit einer derartigen Biografie in den Landtag einziehen trifft immer noch die Wählerschaft.

Wir fordern nicht, dass das Brandenburger Parlament „stasifrei" ist. Wir setzen auf die Integrationskraft unserer Demokratie, die auch Menschen mit dunklen Flecken in der Biografie das Recht auf Mandatsausübung zugesteht. Warum sollen keine von den WählerInnen bestimmten ehemaligen IMs oder Wehrpflichtige des MfS-Regimentes in unserem Parlament sitzen, wenn diese offen und ehrlich ihre individuelle Vergangenheit vor der Wahl offen gelegt haben. Noch besser ist es natürlich, wenn sie zudem die Chance nutzten das Gespräch mit „Opfern" zu suchen. Warum sollen wir keinen Michael Luthardt in unseren Reihen dulden, der konsequent eine inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MfS nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst abgelehnt hat? Und auch über einem Dr. Scharfenberg, der nachgewiesenermaßen sich nicht für gezielte Verbindungsaufnahme und Bespitzelung hergegeben hat, vermag ich nach Lektüre des Berichtes der Kommission nicht den Stab zu brechen, auch wenn er in puncto Aufdeckung seiner Vergangenheit eher ein Getriebener als ein Spätberufener war.

Was wir aber nicht gutheißen, sind Abgeordnete oder Fraktionsvorsitzende die reflexhaft abwiegeln und sich selbst Generalabsolution erteilen.

Und was wir überhaupt nicht schätzen, sind Abgeordnete, die sich 22 Jahre nach dem Untergang der DDR-Diktatur immer noch an ihre Verpflichtungserklärungen gegenüber dem MfS gebunden fühlen. Als zu Anfang der Legislaturperiode Frau Adolph ihre Stasi-Vergangenheit offenlegte und als Begründung für ihr langes Schweigen ihren Treueeid gegenüber dem MfS nannte, vermochte wohl nicht nur ich das kaum zu fassen. Ich dachte, dass sich eine solche Verblendung kaum wiederholen könne. Völlig unfassbar war es daher für mich, dass sich der Abgeordnete Axel Henschke mit genau derselben Begründung weigerte Angaben zu einer konspirativen Wohnung zu machen. Und da helfen keine nachgeschobenen Begründungen weiter. Die beunruhigende Frage ist in den Raum gestellt, inwieweit auch andere ehemalige MfS-Diener bis heute ihre Treuepflichten gegenüber der Staatssicherheit höher gewichten als ihre Pflichten im demokratischen Rechtsstaat.

Nicht zu tolerieren sind auch Ablenkungsmanöver und Ausflüchte - und was anderes als ein Ablenkungsmanöver ist es, wenn sich Frau Stobrawa und die Linke darauf berufen, dass der Kommissionsbericht (so wörtlich) „keine neuen Tatsachen" ergeben habe und Frau Stobrawa auf ihre Überprüfung aus dem Jahr 1991 verweist. Nach dem damaligen Abschlussbericht der sogenannten „Bischofskommission" lag zu Frau Stobrawa außer einer Karteikarte nichts vor, waren keine weiteren Angaben möglich.

Die Abgrenzung zwischen beruflichen Auskünften und IM-Tätigkeit wurde allerdings bereits von der „Bischofskommission" 1991 daran festgemacht, dass nur über „objektive Sachverhalte Auskunft, aber keine Personeninformationen" gegeben wurden.

Und weiter heißt es dann: „In anderen Fällen, wo eine bloße Mitteilung über eine Mitarbeit erfolgte, ohne dass die näheren Umstände dieser Mitarbeit aktenkundig belegt werden konnten, hat die Nichterteilung eines Rates zur Mandatsniederlegung den Charakter einer Aussetzung der Entscheidung, bis nachprüfbare Unterlagen vorgelegt werden können."

Diese nachprüfbaren Unterlagen liegen jetzt vor. Und daher geht es bei Frau Stobrawa eben nicht nur um eine neue Bewertung, sondern es geht auch um die Feststellung neuer Tatsachen durch die erweiterte Aktensichtung und durch die Anhörung von Sachverständigen und des damaligen Stellvertreters durch die Kommission. Frau Stobrawa hat demnach personenbezogene Berichte gegeben und das ändert die Einschätzung ganz gewaltig.

Nein! Der Bericht ist grundsolide, insbesondere das Winden der Abgeordneten Stobrawa aber auch die darin dokumentierte komplette Amnesie des Abgeordneten Hoffmann sind peinlich und beredtes Zeugnis, wie wenig ehrlich sie sich in Bezug auf ihre Vergangenheit machen wollen.

Zum Entschließungsantrag:

Der nun vorliegende Bericht mit den beigefügten Erklärungen der betroffenen Abgeordneten erklärt sich aus sich selbst heraus und bedarf keiner weitergehenden Beschlüsse des Landtages. Er bedarf insbesondere nicht der Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen mit einem gewaltigen Wortgeklingel: Allein die bombastische Überschrift des von einer Vielzahl von Mitgliedern der Linksfraktion mitgetragenen Antrages „Ehrlichkeit zeigen – Verantwortung übernehmen – Vertrauen stärken" ist ein schlechter Witz, wenn man das Agieren der Fraktionsführung der Linken als Maßstab zugrunde legt. Da wurde der Kommission vom designierten Parteichef Ludwig, bevor die anderen Fraktionen überhaupt Einsicht nehmen konnten, bereits öffentlich vorgeworfen, dass ihr Bericht zu Frau Stobrawa nicht nachvollziehbar sei und rechtsstaatlichen Maßstäben widerspräche. Frau Kaiser fährt in ihrer Stellungnahme einen Generalangriff auf die Berichterstattung der Kommission und versucht sich zu deren Opfer zu machen. („Suggeriert", „nach meiner Kenntnis der Aktenlage falsch", „erhebt keinen Anspruch Vollständig und differenziert zu sein") . Alles nicht mehr wahr? Und wollen wir jetzt wirklich allen in Rede stehenden Abgeordneten bescheinigen, dass sie sich bisher kritisch mit ihrer Vergangenheit auseinandergesetzt haben und dies nun weiter tun sollen? Gilt das auch für Herrn Hoffmann? Und jetzt sollen wir uns alle unter einem Antrag mit dieser Überschrift zusammenfinden? Wir stehen dafür nicht bereit.

Der Ball liegt nun primär bei der Linken, die entscheiden muss, welche Konsequenzen sie den überprüften Abgeordneten nahe legen will. Nimmt sie ihre eigenen Beschlüsse zur Offenlegung ehemaliger MfS-Belastungen ernst, müsste sie den Empfehlungen ihres Koalitionspartners (und MPs?) folgen und Frau Stobrawa zum Mandatsverzicht auffordern.

Eine nach Medienberichten angeblich zwischen SPD und Linker ausgehandelte Mandatsniederlegung, die keinen Bezug auf das Überprüfungsergebnis haben soll, hielten wir dagegen für heuchlerisch. Sie könnte zwar dem Koalitionsfrieden dienen, würde aber ein denkbar schlechtes Licht auf beide Parteien werfen.

Und noch ein Wort zur Linken: Nähme sich nicht nur die linke Fraktion sondern auch die Partei ernst, dann dürfte sie den Abgeordneten Hoffmann nicht mehr sich und ihre parteinahe Stiftung weiter vor Ort repräsentieren zu lassen. Aber bitte, das ist ihr Problem und nicht das Problem dieses Parlamentes.

Wir denken, dass wir aufgrund dieses Berichtes nach der nächsten Landtagswahl in Brandenburg weniger Diskussionen über ehemalige MfS-Kader führen müssen. Inzwischen weiß jeder Kandidat und jede Kandidatin mit entsprechender Vergangenheit, welchen Diskussionen er sich stellen muss und das wird die Lust auf ein Landtagsmandat vermutlich dämpfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

DDR-Aufarbeitung erschöpft sich nicht in der Offenlegung und Diskussion von Biografien ehemaliger Stasi-IMs. Mit der medialen Konzentration auf das Thema Stasi laufen wir sogar Gefahr die Entstehungs- und Wirkmechanismen der DDR-Diktatur aus den Augen zu verlieren. Hier aufklärend zu wirken ist unverändert Aufgabe nicht nur der Enquete-Kommission sondern des gesamten Parlamentes.

Der Mehrzahl der von Forsa befragten BrandenburgerInnen ist es inzwischen nicht mehr wichtig, ob und in welcher Partei unsere Landespolitiker vor 1990 waren. Aber sie wollen vor der Wahl wissen, was sie dort getrieben haben. Und das ist auch gut so. Heute haben wir uns eine Stunde Zeit für ein Thema genommen, von dem ich hoffe, dass es in Zukunft ein Randthema sein wird.

Vielleicht finden wir in Zukunft mehr Zeit darüber zu diskutieren, wie wir das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen stärken können, wie wir dem geradezu schmerzhaften Misstrauen zu Parteien und Parlamenten gemeinsam entgegentreten können. Wenn die heutige Diskussion dafür ein Anfang war, dann haben wir alle Anlass zur Hoffnung.