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Axel Vogel spricht zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE „Landwirtschaftliche Produktionsfläche für ortsansässige Unternehmen sichern“

Vogel (B90/GRÜNE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Landwirtschaftliche Produktionsfläche für ortsansässige Unternehmen sichern“ - Supertitel, wenig dahinter, möchte man sagen. Einen ähnlichen Titel hatten CDU und Grüne bereits 2013 gewählt, als wir die Landesgesetzgebungskompetenz zur Sicherung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes nutzen wollten.

Der Begriff Share Deals tauchte zwar noch nicht auf - er war noch nicht so gebräuchlich -‚ aber die Problematik der Übernahme von Anteilen an Landwirtschaftsbetrieben durch Kapitalanleger und Investoren war schon damals virulent. Das führte zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“, die sich allerdings nicht auf eine Forderung nach einem einheitlichen Bodenmarktgesetz, einem Agrarstrukturverbesserungsgesetz für die Landwirtschaft des gesamten Landes, einigen konnte, sondern nur Änderungen am Grundstückverkehrsgesetz forderte. Geschehen ist allerdings nichts.

Weitergehende Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 5/1 aus Januar 2014 wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Im März 2016 erging lediglich der bereits angesprochene Erlass zum Grundstückverkehrsgesetz und zum Reichssiedlungsgesetz, der jedoch nichts anderes als eine Erläuterung der geltenden Rechtslage beinhaltet. Die Grenzen der geltenden Rechtslage hat Frau Schwarzenberg am Beispiel der KTG Agrar GmbH und der Weiterverkäufe an die Munich Re überdeutlich gemacht.

Ich darf in Erinnerung rufen: Die Zuständigkeit für den Bodenmarkt ist im Rahmen der Föderalismusreform 2006 auf die Länder übergegangen. Der Bund kann das Bundesrecht ohne eine erneute Grundgesetzänderung nicht mehr ändern. Alle Appelle an den Bund kann man sich deswegen auch sparen. Das Land ist gefordert.

Frau Schwarzenberg, ich finde es nicht in Ordnung, dass man jedes Mal, wenn man die Zuständigkeit hat und selber etwas ändern könnte, bei Schwierigkeiten sagt: „Der Bund soll es machen“, und eine Rückübertragung der Zuständigkeit fordert.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir haben weitgehende Möglichkeiten. Allerdings sind sich alle Rechtsexperten darin einig, dass weitergehende Regelungen im Landesgesetz zur Sicherung ortsansässiger Betriebe europarechtlich und verfassungsrechtlich nur dann Bestand haben, wenn sie von einem konsistenten agrarstrukturellen Leitbild ausgehen. Das gilt übrigens auch bei den sogenannten Share Deals. Hier kommen die Gutachter der Bundesländer-Arbeitsgemeinschaft „Bodenmarktpolitik“ zu dem Ergebnis: Um Wirkungen zu erzielen, müssten Änderungen im Gesellschaftsrecht auf Bundesebene - Sie haben das Handelsrecht angesprochen - und im Bodenrecht auf Landesebene ineinandergreifen.

Genau diese Forderung nach einem agrarstrukturellen Leitbild ist schon seit Jahren eine Kernforderung von uns Grünen und auch erneut im Entschließungsantrag der CDU enthalten. Wir müssen zunächst wissen, in welche Richtung sich unsere Landwirtschaft entwickeln soll; dann haben wir auch die Handhabe, bei Fehlentwicklungen rechtssicher einzuschreiten. Erst das Leitbild, dann die Gesetzesänderung im Bodenrecht.

Umso erfreulicher ist - das haben Sie zumindest im Nachgang angesprochen -‚ dass sich die Brandenburger Linke mit ihrem Beschluss für ein neues Agrarleitbild für Brandenburg vor fünf Wochen immerhin auf den Weg gemacht hat. Es mag dahingestellt bleiben, ob das auch der Anlass für die heutige Debatte ist. Allerdings finde ich es bemerkenswert, dass die SPD heute auf einen eigenen Redebeitrag verzichtet hat. Ich finde das nicht nur bemerkenswert, sondern auch ausgesprochen peinlich; denn es hätte uns sicherlich alle interessiert, was die SPD zu dem neuen Leitbildgedanken der Linken zu sagen hat.

Vizepräsident Dombrowski:

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

(Beifall CDU)

Vogel (B90/GRÜNE):

Ja. Bitte.

Folgart (SPD):

Ich bin sehr dankbar, dass diese Bemerkung kommt, Herr Vogel; denn so habe ich die Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. Ich möchte auch gleich eine Frage stellen.

Anke Schwarzenberg hat wirklich im Sinne beider Fraktionen gesprochen. Wir als Fraktion - und auch ich persönlich - stehen voll dahinter. Das möchte ich als Vorbemerkung sagen.

Gerade die Leitbilddiskussionen, die wir derzeit in Mecklenburg-Vorpommern erleben und in Sachsen-Anhalt erlebt haben, haben dazu geführt, dass wir eine Leitbilddiskussion für Brandenburg nicht in den Vordergrund der Betrachtung rücken wollten. Wir wollen erst einmal die Ergebnisse aus den anderen Bundesländern - auch im Ergebnis der Anhörung - abwarten.

Meine Frage geht in folgende Richtung, Herr Vogel: Wie bewerten Sie die Komplexität und den Verlauf der Diskussionen in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern, wo noch kein Ergebnis im Hinblick auf ein Leitbild, das auch gesellschaftliche Akzeptanz findet, abzusehen ist?

Vogel (B90/GRÜNE):

Herr Folgart, danke für die Frage. Ich weiß, dass es in Sachsen-Anhalt wie in Mecklenburg-Vorpommern enormen Gegenwind gibt. Ich weiß, dass das Thema in Niedersachsen nach der letzten Landtagswahl erst einmal auf Eis gelegt wurde. Aber das ändert ja nichts daran, dass ein Leitbild die Vorgabe dafür ist, was wir im Grundstückverkehrsrecht tatsächlich bewegen können und bewegen wollen.

Lieber hätte ich die Frage erst noch geschildert. DIE LINKE hat sich jetzt ja verständigt. Ich lese aus dem Beschluss der LINKEN vor:

„Aus Sicht der LINKEN ist die strategische Ausrichtung auf einen globalen Weltagrarmarkt ein Systemfehler, weil er aktuell allein auf die Minimierung der Produktionskosten ausgerichtet ist - koste es, was es wolle.“

Dazu hätte ich tatsächlich ganz gern die Position von Ihnen und der SPD gehört, weil nämlich die bisherige Landespolitik und die gesamte Argumentation von Landesbauernverband und Landwirtschaftsminister, egal ob es um den Einsatz für den Wegfall der Milchquote oder für den Bau von Megaställen geht, immer auf der Ausrichtung am Weltmarkt basierten.

(Zuruf des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Nun haben wir also eine linke Partei in Brandenburg, die sagt: Davon müssen wir wegkommen. - Ich begrüße das außerordentlich,

(Beifall B90/GRÜNE)

genauso wie die Tatsache, dass sich DIE LINKE endlich auch von ihrer Ausrichtung auf die industrielle Landwirtschaft und von Megaställen verabschiedet - eine klare Absage an eine lnvestorenlandwirtschaft.

(Domres [DIE LINKE]: Das haben wir schon lange getan!)

- Nein. - Sie fordert in ihrem Antrag und in ihrem Beschluss auch, außerlandwirtschaftliche Investoren von der Agrarförderung auszuschließen. Was ist das zum Beispiel anderes als eine Kappung?

(Zuruf des Abgeordneten Domres [DIE LINKE] - Gegenruf von der CDU: Ein bisschen weniger Ideologie!)

Aber auch wenn die SPD der notwendigen Diskussion um ein Agrarleitbild heute aus dem Weg geht - das bedaure ich sehr -‚ hat sie es wohl im Vorfeld geschafft, einen Antrag, der das wichtige Anliegen einer Leitbildentwicklung eigentlich hätte aufzeigen müssen, in der Koalitionsmühle zu entkernen. Geblieben ist so außer rot-roter Selbstbeweihräucherung mit dem Hinweis auf den zahnlosen Erlass vom März 2016 die wohlfeile Aufforderung an den Bund, Maßnahmen gegen Share Deals zu ergreifen. Sonst ist da nichts. Geblieben ist ein Antrag, der hinter allem zurückbleibt, was wir Grüne häufig auch gemeinsam mit der CDU in den letzten Jahren wesentlich fundierter und konkreter ausformuliert und auch mehrfach gefordert haben.

Das mit den Share Deals ist - ich muss es sagen - wirklich wohlfeil. Sie wissen ganz genau, dass in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene schon längst eine Formulierung enthalten ist - zumindest die SPD sollte es wissen -‚ wonach - ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag - „wir eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung umsetzen, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden.“

(Domres [DIE LINKE]: Etwas Skepsis darf ja erlaubt sein!)

Das heißt, dass das sowieso schon auf den Weg gebracht ist. Im Übrigen ist die Öffnungsklausel im Gesellschaftsrecht auch schon seit 2014 von den Ländern beim Bund angefordert.

Deswegen werden wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen können. Das Beste an Ihrem Antrag - ich gebe es zu - ist die Überschrift, der wir nicht ernsthaft widersprechen können. Deswegen werden wir uns enthalten.

Der heute vorliegende CDU-Antrag greift unsere mehrfach gestellten Forderungen erneut auf und stößt grundsätzlich auf unsere Zustimmung. Allerdings unterstützen wir die geforderte Absenkung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer nicht. Diese Steuer bringt nicht nur Einnahmen für das Land, sondern sie ist auch eine Spekulationsbremse, die dem schnellen An- und Verkauf von Immobilien, egal ob in der Landwirtschaft oder in städtischen Quartieren, entgegenwirkt. Diese Wirkung wollen wir nicht gefährden.

Deswegen werden wir zwar mit Ihnen gemeinsam fordern, dass alle Share Deals unter die Grunderwerbsteuer gezogen werden, aber einer allgemeinen Absenkung werden wir nicht zustimmen. Von daher werden wir uns auch bei Ihrem Antrag nur enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vizepräsident Dombrowski:

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Dr. Schilde.

Vogel (B90/GRÜNE):

Frau Schwarzenberg, ich wollte noch etwas zu Ihrer Vorstellung, dass wir zu einem bundesweit einheitlichen Verfahren kommen müssen und dass bezüglich der Intervention von nichtlandwirtschaftlichen Investoren bundesweit dieselbe Situation bestehen würde, sagen. Ich denke, die Situation in den ostdeutschen Bundesländern ist schon deswegen eine andere, weil hier ganz andere Größenstrukturen vorherrschen. Wenn 20-ha-Betriebe in Bayern verkauft werden, spielt das im großen Maßstab überhaupt keine Rolle, aber wenn in Brandenburg Betriebe mit 1 200 oder 1 500 ha - es gibt auch Betriebe mit bis zu 4 000 ha - verkauft werden, dann ist das eine ganz andere Hausnummer. Von daher haben wir eben ganz andere Bedingungen und müssen deswegen auch ein anderes Leitbild entwickeln. Letztendlich ist es bei uns auch wesentlich drängender, zu einer Regelung zu kommen, als es in Bayern oder Baden-Württemberg vielleicht der Fall ist - wobei: In Baden-Württemberg hat man ein entsprechendes Gesetz erlassen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es am 16. Januar 2014 einen Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“, worin alle 16 Bundesländer vertreten waren, die sich mit dem Thema Share Deals auseinandergesetzt haben, gab. Ich lese Ihnen das Votum zum Thema Share Deals vor:

„Trotz der angeführten Definitions-, Abgrenzungs- und Administrationsprobleme empfiehlt eine Mehrheit der Länder, zumindest dort, wo Hinweise auf einen erheblichen Umfang des Verkaufs von Anteilen an Gesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundbesitz und damit verbundener agrarstruktureller Fehlentwicklung schließen Iassen“,

(Unruhe bei der AfD)

Ich finde es ja toll, dass sich die AfD so gut unterhält, aber bitte nicht auf meine Kosten.

„die Einbeziehung von Anteilskäufen in das Grundstückverkehrsgesetz. [...] Um die Länderkompetenz für die mit der Einführung einer derartigen Regelung verbundene Mitregelung des gesellschaftsrechtlichen Teilaspekts sicherzustellen, könnte sich ggf. neben der Stützung auf den Sachzusammenhang die Einführung einer entsprechenden bundesgesetzlichen Öffnungsklausel im Gesellschaftsrecht anbieten.“

Oder anders ausgedrückt: Die anderen Bundesländer sind mehrheitlich nicht der Auffassung, dass sie die Kompetenz im Grundstücksverkehrsrecht an den Bund abgeben wollen. Das heißt, es bleibt uns nicht erspart, im Land selbst eine Regelung zu treffen. Es ist völlig überflüssig, jetzt noch den Versuch zu unternehmen, die anderen Bundesländer auf unsere Seite zu bekommen. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE)