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Axel Vogel spricht zur Änderung des brandenburgischen Ministergesetzes

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Es gilt das gesprochene Wort! -

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sie alle kennen den Spruch, der Berg kreißte und gebar eine Maus. War ich nach der ersten Presseberichterstattung noch gewillt den Entwurf für das Brandenburger Ministergesetz allenfalls als Mäuslein einzustufen, muss ich mich korrigieren. Dieser Gesetzentwurf ist allenfalls eine Laus, von Maus kann keine Rede sein. Und das hat nicht nur mit dem Regelungsumfang zu tun.

Gemessen an dem Auslöser der Diskussion, dem vorzeitigen Ausscheiden des Ministers Speer und dessen nachfolgender Wiederinstallierung als beamteter Staatssekretär gefolgt von seinem sofortigen Eintritt in den vorläufigen Ruhestand könnte man hier bestenfalls von Themaverfehlung sprechen. Es sei daran erinnert, dass weder im Gefolge des Rücktritts von Rainer Speer, noch der Rücktritte von Jutta Lieske oder Holger Rupprecht die Frage der Übergangsgelder eine große Rolle spielten, da alle drei als Landtagsabgeordnete anrechnungspflichtige Einkünfte hatten. Die öffentliche Diskussion entzündete sich daran, dass die Übergangs- und Ruhegehaltsregelungen für Speer als Staatssekretär wesentlich günstiger ausfielen als als Minister. Dies liegt daran, dass in Brandenburg Staatssekretäre auf Lebenszeit verbeamtet werden, Minister dagegen nur auf Zeit.

Insofern ist der Gesetzentwurf allenfalls der Anfang einer Gesetzgebung, die dafür sorgt, dass StaatssekretärInnen auch nur als Beamte auf Zeit berufen werden. Es ist doch geradezu absurd, dass es für das Land Brandenburg wesentlich günstiger gewesen wäre den gegenwärtigen Chef der Staatskanzlei als Minister und damit als Beamten auf Zeit einzusetzen, als ihn wie vor einigen Tagen geschehen als sonstigen Bewerber zum Lebenszeitbeamten zu berufen. Dabei ist doch jedem und jeder hier im Hause klar, dass bei einem Regierungswechsel bzw. Wechsel im Ministerpräsidentenamt jederzeit ein neuer CdS berufen werden kann und wohl wird. Amtsangemessene Anschlussverwendungen, wie es im Beamtendeutsch heißt, werden dann für den gegenwärtig noch 45 Jahre jungen Mann, auch nicht zu finden sein und der Steuerzahler darf dann bis zum Erreichen der Altersgrenze Übergangsbezüge löhnen.

Da die Landesregierung noch über fünf weitere nichtverbeamtete StaatssekretärInnen verfügt, von denen drei die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen, liegt der dringliche Handlungsbedarf bei der Neuregelung des Rechts der StaatssekretärInnen und nicht bei den MinisterInnen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Antwort auf die Frage Nummer 4 der KlA Nr.1877 von Herrn Dombrowski nach Plänen zur Verbeamtung weiterer StaatsekretärInnen, "zu beabsichtigten Personalmaßnahmen gibt die Landesregierung keine Auskunft" schlichtweg als Unverschämt zu bezeichnen.

Aber auch der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Hammer; wird doch öffentlich kommuniziert und suggeriert, dass es zu Einschränkungen bei der üppigen Ministerversorgung kommt. In zentralen Punkten ist das Gegenteil der Fall. Mussten Minister bisher fünf Jahre im Amt sein um Pensionsansprüche zu erwerben, wird diese Frist nun auf zwei Jahre verkürzt. Wer kürzer dient, wird in der Gesetzlichen Rentenversicherung (Monatsbetrag für den Steuerzahler: 1.097,60 €) nachversichert. Wer länger dient, erhält nach zwei Jahren bereits 12 Prozent und nach fünf Jahren mit 30 Prozent seiner bisherigen Besoldung, rudas sind dann rund 3.000 € pro Monat als Ruhegehalt, also 6 Prozent pro Jahr, bevor nach dem 5.Jahr auf einen Anstiegssatz von 2,4 Prozent gewechselt wird. Diese Regelung soll natürlich für alle derzeitigen MinisterInnen gelten, da es eine Verbesserung gegenüber dem Status quo darstellt. Für alle Neuregelungen, die Einbußen im Einzelfall darstellen könnten, gelten die neuen Bestimmungen dagegen nicht.

Vor diesem Hintergrund ist die Gesetzesbegründung, die da lautet: „Die angesichts der demografischen Entwicklung schwierige Situation der Alterssicherungssysteme erfordert einen Beitrag von Mitgliedern aller Systeme" ein Hohn.

So soll zwar die Altersgrenze für MinisterInnen auf die gesetzlich geltende Altersgrenze für BeamtInnen angehoben werden, also schrittweise auf 67 Jahre (steht in Brandenburg allerdings noch aus), gleichzeitig sollen aber Ministerinnen und Minister abschlagsfrei bereits 5 Jahre früher in den Ruhestand eintreten können. Ich zitiere aus § 12 Absatz 5: "Bei einer über fünf Jahre hinausgehenden Amtszeit entsteht der Anspruch auf Ruhegeahlt mit jedem weiteren vollendeten Amtsjahr ein Jahr früher, jedoch nicht mehr als fünf Jahre früher". Das optimale Eintrittsalter für den einzelnen Minister bzw. die einzelne Ministerin liegt demnach zwischen dem 50. und 52.Lebensjahr und die optimale Amtzeit 10 Jahre, dann optimiert er Pensionseintritt und Ruhestandsbezüge. Für jedeN ArbeitnehmerIn, dessen bzw. deren Ruhegehalt sich pro vorgezogenem Jahr um 3,6 Prozent verringert eine nicht nachvollziehbare Besserstellung. Also hören Sie bitte auf, hier eine neue Bescheidenheit vorzugaukeln, die im Gesetz keine Entsprechung findet. Dieses Gesetz ist vor dem Hintergrund der Diskussion über die Novellierung der Altersgeldregelungen für Abgeordnete ein völliger Anachronismus und passt nicht in unsere Zeit.

Völlig ausgeblendet im Gesetzentwurf ist zudem die Frage der von transparency International geforderten Karenzzeiten für MinisterInnen und StaatssekretärInnen. Dabei geht es nicht darum, dass ausscheidende Mitglieder der Landesregierung nicht Boote in Ostafrika zusammenschrauben dürften, dies ist sehr verdienstvoll und wird von uns unterstützt. Es geht darum, dass Minister und Ministerinnen für eine Übergangszeit keine Tätigkeiten ausüben dürfen, die in einem Zusammenhang mit ihrem bisherigen Ministeramt stehen und dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Wir sollten doch alle daran ein Interesse haben, dass ein Fall Verkehrsminister Meyer, der zunächst nachteilige Verträge für das Land Brandenburg abschließt und anschließend über die Agentur seiner Frau ("Short Cuts") Beraterleistungen für ein von ihm zuvor begünstigtes Unternehmen ausübt, ausgeschlossen bleiben.

Gesprächsbedarf also genug für die Ausschussberatungen, um diesen Gesetzentwurf zu qualifizieren und aus der Laus wenigstens noch eine Maus werden zu lassen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.