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Rede im Landtag: Bericht des MIK über Maßnahmen auf Grund des Polizeigesetzes 2020

Herr Vizepräsident!
Meine Damen und Herren!

Das Brandenburgische Polizeigesetz wurde im Jahr 2019 von der rot-roten Koalition novelliert, und dabei wurden verschiedene neue Eingriffsmöglichkeiten der Polizei geschaffen. Einige dieser Instrumente waren aufgrund der Eingriffstiefe und der sehr weit ins Vorfeld einer möglichen Straftat verlagerten Eingriffsbefugnisse hochumstritten. Ich erinnere mich gut daran, dass wir Bündnisgrünen uns damals dem Bündnis gegen das Polizeigesetz angeschlossen hatten. Deswegen ist es gut, dass wir im Landtag jährlich die Möglichkeit haben, über die praktische Umsetzung bestimmter besonders sensibler Befugnisse der Polizei zu diskutieren.

Mit dem vorliegenden Bericht haben wir eine sorgfältig erstellte Aufstellung, die uns als Parlament eine Grundlage dafür gibt, über polizeiliche Befugnisse regelmäßig debattieren und sie gegebenenfalls korrigieren zu können. Ich freue mich daher sehr darauf, dass wir demnächst im Innenausschuss gemeinsam genau auf die neuen Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus schauen können. Insbesondere die ersten Erfahrungen mit der Aufenthaltsvorgabe und der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung werden mit Sicherheit zu spannenden Debatten führen.

Genauso freue ich mich natürlich auch auf unsere jährliche Diskussion zur Videoüberwachung. Vielleicht nähern wir uns tatsächlich irgendwann einmal einem gemeinsamen Maßstab zur Bewertung der Effektivität der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume an, anstatt einfach sowohl sinkende als auch steigende oder gleichbleibende Kriminalitätszahlen im bewachten Bereich als Nachweis der Notwendigkeit zu interpretieren.

Da es so intensiv angesprochen wurde, möchte ich noch kurz ein paar Worte zu KESY verlieren. Im Berichtszeitraum gab es für den KESY-Fahndungsmodus 175 Einsätze. Das klingt nach viel; allerdings waren darunter nur acht Einsätze, die nicht suizid bzw. vermisstenbezogen waren, sondern sich auf bevorstehende Straftaten beziehen. Ich glaube, damit kann man sagen, dass dieses Instrument bei aller Schwierigkeit der Grundrechtsabwägung durchaus maßvoll eingesetzt wird.

Was nicht im Bericht enthalten ist, sind Ausführungen zum Aufzeichnungsmodus von KESY, über den hier von verschiedenen Seiten schon geredet wurde. Ich bin sehr froh, dass nach der Änderung der Strafprozessordnung im letzten Jahr der Aufzeichnungsmodus von KESY abgeschaltet wurde. Dass über den Aufzeichnungsmodus im Bericht nichts steht, liegt allerdings schlicht und einfach daran, dass er mit gutem Grund nicht im Brandenburgischen Polizeigesetz enthalten ist. Eine massenhafte Aufzeichnung von Autokennzeichen ist verfassungsrechtlich problematisch. Umso mehr wäre dies so, wenn es zum Zwecke der Prävention stattfände.

Wir Bündnisgrünen haben den Aufzeichnungsmodus, der effektiv zu einer Art Vorratsdatenspeicherung führen kann, immer kritisiert. Ich denke, ich habe meine Position dazu hier an verschiedenen Stellen deutlich genug gemacht. Ich bin sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, danke für den spannenden Einstieg hier in die Debatte und bitte um Überweisung.

- Vielen Dank.