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Rede im Landtag: Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2021 (vom 15.11.2022)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Liebe Kolleg*innen, liebe Gäste,

im Jahr 2019 wurde das Brandenburgische Polizeigesetz novelliert, und dabei wurden neue Befugnisse geschaffen insbesondere gegenüber Gefahren des Terrorismus. Darüber gab es damals eine intensive Debatte, vor allem deshalb, weil unter dem Schlagwort der „Drohenden Gefahr“ Eingriffe so weit im Vorfeld einer kriminellen Tat oder auch nur konkreten Vorbereitungshandlungen möglich gemacht wurden, dass für Bürger*innen kaum absehbar ist, unter welchen konkreten Bedingungen diese zum Tragen kommen können. Meine Fraktion und Ich halten einige der damals eingeführten Regelungen auch weiterhin für rechtsstaatlich problematisch. Gerade wegen der großen Auseinandersetzungen zu diesem Abschnitt und den immer noch mit den Formulierungen verbundenen Unsicherheiten, wie diese in der tatsächlichen Praxis ausgelegt werden, ist es gut und notwendig, dass wir uns jedes Jahr hier im Landtag intensiv mit dem Einsatz dieser Mittel beschäftigen und genau darauf schauen, wie oft und aus welchen Gründen sie genutzt wurden.

Im Bereich der Terrorismusabwehr wurde in vier Fällen von der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung § 28b Absatz 4 Gebrauch gemacht, in einem Fall von der Automatischen Kennzeichenfahndung gemäß § 28b Absatz 5 BbgPolG. In allen Fällen ging es um den Bereich der PMK Religiöse Ideologie bzw. islamistische Gefährder.

Ich glaube, dass sich aus diesen Zahlen ablesen lässt, dass trotz bestehender Meinungsunterschiede über die Formulierungen im Gesetz der Einsatz der Mittel grundsätzlich maßvoll und bedacht geschieht.

Im Bereich der Videoüberwachung bin ich sehr froh, dass dem Bericht zu entnehmen ist, dass in Frankfurt Oder schwere Straftaten im Bereich Slubicer Straße so weit zurück gedrängt werden konnten, dass das Gebiet nicht mehr als Kriminalitätsschwerpunkt anzusehen ist. Ich denke das ist ein großer Erfolg, unabhängig davon, welchen konkreten Anteil daran die Videoüberwachung hatte. Folgerichtig aufgrund dieser Entwicklung wurde aufgrund der positiven Entwicklung entsprechend des Gesetzes beschlossen, die Überwachung an diesem Ort aufzugeben. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an das MIK für das gewissenhafte Prüfen der Vorraussetzungen für den Einsatz der Kameras und das Ziehen der entsprechenden Schlüsse, wenn diese nicht mehr gegeben sind!

Auf die Zahlen zur Kennzeichenfahndung und Handyortung im präventiven Bereich will ich hier nicht mehr im Detail eingehen, da das die Vorredner*innen schon getan haben. Sie haben sich aber im allgemeinen auf ähnlichem Niveau wie in den Vorjahren bewegt und bezogen sich ganz überwiegend auf Fälle von suizidgefährdeten Personen oder vermissten Kindern. In diesen Fällen sind denke ich alle hier froh über jede einzelne Person, der so geholfen werden konnte.

Abschließend möchte ich mich beim Innenministerium für den Bericht bedanken. Wenn ich einen Wunsch äußern kann wäre das nur, dass wir den nächsten Bericht über das jetzt zuende gegangene Jahr 2022 wenn irgend möglich nicht erst Ende diesen Jahres sondern etwas früher zugeleitet bekommen. Und ich bedanke mich auch bei meinen Kolleg*innen im Innenausschuss für die jedes Mal ernsthafte Debatte dieser Berichte. Der Landtag hat sich selbst zur Aufgabe gegeben, den Einsatz dieser sensiblen Mittel eng zu kontrollieren und tut das auch gewissenhaft. Denn wir müssen sicherstellen, dass die Überwachungsmaßnahmen angemessen und verhältnismäßig sind, um das Vertrauen der Bürger in den Staat zu erhalten und unsere Freiheit und Unabhängigkeit zu schützen.

Vielen Dank.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Bericht "Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2021 (vom 15.11.2022)" (TOP 8 der 79. Plenarsitzung)