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Rede im Landtag: Mehr Qualität in der Frühkindlichen Bildung beim Personalschlüssel, durch mehr Beitragsfreiheit und in der Kindertagespflege

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende,

auch der heutige Plenartag macht deutlich, wie sehr Bildung in dieser Koalition im Fokus steht.

Denn heute ist ein guter Tag für die frühkindliche Bildung. Wir ändern mit gleich zwei Gesetzen das Kitarecht.

Wir verbessern den sogenannten Betreuungsschlüssel für die unterdreijährigen Kinder in zwei weiteren Schritten im August 2024 und August 2025 auf 1:4. Damit werden über 1000 zusätzliche Stellen für das pädagogische Personal geschaffen in einem Kostenvolumen von ca. 72 Mio. Euro ab 2026.

Die Kritik daran von Oppositionsseite kann ich schwer nachvollziehen. Zusammen mit den vorangegangenen Schritten der Schlüsselverbesserung bei den Überdreijährigen und bei den Unterdreijährigen werden insgesamt 2200 zusätzliche Stellen vom Land mit rund 150 Mio. Euro jährlich finanziert.

Gleichzeitig wurden die Ausbildungskapazitäten für Erzieher*innen enorm ausgebaut, rd. 5000 befinden sich in Brandenburg derzeit in der Ausbildung. Das lassen wir uns nicht schlecht reden.

Natürlich bleibt mehr Leitungsfreistellung weiterhin unser Ziel und wir werden das in der nächsten Legislaturperiode auch angehen.

Für beides zusammen – Personalschlüsselverbesserung und Leitungsfreistellung fehlen uns aber die Finanzmittel und auch das Fachpersonal.

Denn ich verstehe hier Ihre Argumentation auch nicht: Angeblich brächten die Verbesserungen im Personalschlüssel kaum spürbare Entlastungen in der Praxis, und die Stellen seien obendrein nicht besetzbar. Die Linke fordert deswegen sogar ernsthaft, die von uns geplanten Personalschlüsselverbesserungen zu Gunsten einer stärkeren Leitungsfreistellung zu streichen.

Doch Sie brauchen bei einer Ausweitung der Leitungsfreistellung doch auch mehr Personal, um die so wegfallenden Stunden bei der pädagogischen Arbeit im Personalschlüssel zu kompensieren. Mich überzeugen Sie damit nicht.

Eine weitere gute Botschaft ist die Abschaffung der Elternbeiträge für das vorletzte Jahr ab diesem August und für das vorvorletzte Jahr im August 2024. Ab 2025 ist uns das zusätzliche 66 Mio. Euro wert.

So werden bis 2024 in Brandenburg alle drei Kitajahre für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren beitragsfrei. Damit entlasten wir die Familien deutlich und stärken die frühkindliche Bildung!

Im Ausschuss haben wir beschlossen, das Einvernehmen des Bildungsausschusses bei Kitaverordnungen beizubehalten. Denn das hat sich z. B. gerade in der Coronapandemie als sehr sinnvoll erwiesen.

Das zweite Gesetz betrifft die Kindertagespflege. Hierzu schaffen wir erstmals einen eigenen Abschnitt im Kitagesetz, der die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege bündelt eine ganze Reihe von Verbesserungen für alle Beteiligten bringt.

Hier haben wir nach der Anhörung auf Empfehlung der Expert*innen hin noch einmal nachjustiert:

So beschränken wir die Großtagespflege auf zwei Tagespflegepersonen bei maximal 10 Kindern.

Wir erhöhen die vorbereitende Qualifikation deutlich von 30 auf 160 Unterrichtseinheiten.

Und wir schließen das Angebot der Kindertagespflege in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung aus.

Mit diesem Gesetz erhöhen wir die Attraktivität des Berufs der Tagespflegeperson, stärken die Qualität in der Kindertagespflege und die Beteiligungsrechte der Eltern.

Sicher, mit diesen Reformen in der frühkindlichen Bildung sind längst nicht alle Wünsche erfüllt und wir werden im Zuge weiterer Kitagesetzesänderungen noch mehr Schritte zur Qualitätsverbesserung und Entlastung von Eltern gehen.

Aber am heutigen Tag überwiegt meine Freude, dass wir mit den heutigen Beschlüssen spürbare Verbesserungen in der frühkindlichen Bildung schaffen werden, denn es geht um die Zukunft unserer Kinder!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Drittes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe" (TOP 6 der 88. Plenarsitzung)