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Rede im Landtag: Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Rechtsaufsicht über den rbb

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

dies ist jetzt der vierte Untersuchungsausschuss der in dieser Wahlperiode von AfD-Abgeordneten beantragt wird. Corona 1, Corona 2, Flughafen und jetzt rbb.

Untersuchungsausschüsse sind ein wichtiges Instrument unserer parlamentarischen Demokratie. Aber sie sollten nicht inflationär verwendet werden. Jeder Untersuchungsausschuss erfordert erhebliche Ressourcen, sowohl personell als auch finanziell. Die Landtagsverwaltung schätzt die Kosten für einen Untersuchungsausschuss auf ungefähr eine Million Euro pro Jahr ein. Kleine Fraktionen wie BVB/Freie Wähler mit nur fünf Abgeordneten kommen mit jedem weiteren Ausschuss hart an die Belastungsgrenze. Deshalb sollten Abgeordnete, die einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen, sehr sorgfältig prüfen, ob dieser Ausschuss tatsächlich gerechtfertigt ist.

Das hat im Falle des rbb-Skandals nichts mit der Notwendigkeit einer gründlichen Aufklärung zu tun! Im Gegenteil!

Der Missbrauch öffentlicher Gelder durch die frühere Intendantin Patricia Schlesinger ist skandalös. Das betrifft sowohl die persönlichen Vorteile, die sie sich verschaffte: Abrechnung von privaten Abendessen über den Sender, Dienstreisen nach London oder die Luxusrenovierung der Chefinnenetage.

Das betrifft auch die außertariflichen Vergütungsstrukturen der gesamten Führungsebene mit Bonuszahlungen und großzügigen Ruhegeldregelungen sofort nach Ausscheiden.

Diese Vorfälle werden von der Anwaltskanzlei Lutz Abel gerade untersucht. Wichtige Konsequenzen hat es bereits gegeben. Die Entlassung der Intendantin und Einsetzung einer Interimsintendantin, der Stopp der Pläne für das digitale Medienhaus, Personelle Veränderungen in der Führungsetage und Verzicht auf Bonuszahlungen.

Im Hauptausschuss letzte Woche wurde ein erster Bericht vorgestellt. Wir erwarten schnellstmöglich weitere Untersuchungsergebnisse und Maßnahmen. Sobald der Bericht vollständig vorliegt, gibt es eine Basis, um über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zu entscheiden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das verfrüht.

Die Missstände reichen weit über diese persönlichen Verfehlungen der Führungsebene hinaus in die Strukturen des Senders hinein. Transparenz- und Complianceregeln haben ganz offensichtlich nicht funktioniert. Die Rollen von Verwaltungsrat und Rundfunkrat müssen geklärt werden.

Vor allem müssen Strukturen geschaffen werden, die in Zukunft für Transparenz sorgen und Missbrauch verhindern. Verwaltungsrat und Rundfunkrat müssen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen. Das System der Gehälter muss an das Tarifsystem des öffentlichen Dienstes angepasst werden. Die festen Freien brauchen mehr Mitspracherechte und müssen endlich in die Personalvertretung! Das alles sind Forderungen, die bei der Erarbeitung des neuen Rundfunkstaatsvertrags zu berücksichtigen sind!

Richtig interessant wird es erst, wenn wir über das Programm des rbb und die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks nachdenken. Gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie gefährdet ist und die Verbreitung von „Fake News“ und Hass in den sozialen Medien zunehmen, kommt dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk eine große Bedeutung zu!

Mit allen diesen Fragen kann sich ein Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag aber nicht befassen. Hier kann lediglich betrachtet werden, ob das Land Brandenburg seiner Rechtsaufsicht nachgekommen ist. Ob es für dieses sehr begrenzte Aufgabenspektrum tatsächlich einen Untersuchungsausschuss braucht, sei dahingestellt.

Ich habe es eingangs gesagt, es ist das verfassungsmäßige Recht der Abgeordneten, mit einem Fünftel ihrer Stimmen Untersuchungsausschüsse zu beantragen. Deshalb werden wir uns diesem Ausschuss nicht entgegenstellen. Wieviel Sinn dieser Ausschuss macht, ist allerdings fraglich.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Branden-burg" (TOP 5 der 76. Plenarsitzung)