- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Liebe Kolleg*innen, liebe Gäste, Uns liegen zwei Anträge der AfD zur Debatte vor, die tief blicken lassen. Nicht nur wird hier, wie bei dieser Partei üblich, mit pauschalen Abwertungen gegenüber Geflüchteten versucht, Stimmung zu machen. Nein, Sie versteigen sich sogar dazu, das Ganze zu begründen mit dem Satz „Liebe deinen nächsten wie dich selbst“.
Nun könnte man hier in ausführliche philosophische und theologische Analysen einsteigen, um genau herauszuarbeiten, wie zynisch dies ist. Man kann aber auch einfach feststellen, dass Sie mal wieder versuchen das alte und vielfach widerlegte Narrativ zu bedienen, Ausländer würden bessergestellt als Deutsche, um damit Menschen gegeneinander auszuspielen und Hass zu schüren.
Aber nicht nur die Worte der Bibel verdrehen Sie, sondern verkennen, dass das Land Brandenburg nicht in einem luftleeren Raum liegt. Brandenburg ist vielfach verflochten. Wir sind Teil der Bundesrepublik, Teil der EU, Teil der UNO, Teil der Weltengemeinschaft. Mit der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 hat sich die Staatengemeinschaft mit den frischen Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg verbindlich darauf geeinigt, dass Flüchtlinge nicht zurückgewiesen und ausgewiesen werden, wenn ihr Leben oder die Freiheit wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung in Gefahr sind.
Da wir in einem Rechtsstaat leben, hat jeder Mensch, der hier einen Asylantrag stellt, das Recht, dass dieser entsprechend geprüft wird. Was Sie mit Ihrem Antrag wollen, ist stattdessen, illegale Pushbacks zum Standardfall zu machen und zu verhindern, dass Menschen sich rechtliches Gehör verschaffen können, wenn sie von einer falschen Entscheidung betroffen sind.
Meine Damen und Herren, Flucht hat vielfältige Ursachen, nicht nur Krieg, Krisen, Unterdrückungen- wir werden in Zukunft immer mehr erleben, dass Menschen aufgrund der Folgen der Klimakatastrophe fliehen, weil bestimmte Gegenden unbewohnbar werden.
Die einzige Nachhaltige Möglichkeit, diesen Fluchtursachen entgegenzutreten ist es, die Unterschiede im Lebensstandard in den Ländern der Welt nach und nach abzubauen – und zwar möglichst so, dass dabei alle insgesamt besser dastehen als vorher. Genau das ist Aufgabe von Entwicklungszusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, Gelder die wir in Entwicklungshilfe stecken sind doch nicht nette Almosen oder Taschengelder, die wir den Regierungen in anderen Ländern zustecken im Gegenzug für Wohlverhalten! Entwicklungszusammenarbeit erwächst einerseits aus einer humanitären Verpflichtung und andererseits aus der Erkenntnis, dass wir nicht alleine auf dieser Welt sind – und wenn anderswo auf unserer einen Erde Dinge schiefgehen, irgendwann keine noch so hohe Mauer uns vor den Ökonomischen, Ökologischen oder Sozialen Auswirkungen schützen wird. Deswegen sind die Entscheidenden Kriterien für alle Gelder, ob sie tatsächlich an der richtigen Stelle ankommen und wie nachhaltig sie einen Wandel hin zu Stabilität und besseren Lebensbedingungen fördern. Und bei diesen Kriterien sollte es auch bleiben. Oder glauben Sie im Ernst, wenn wir in einem Fluchtherkunftsland aufhören, eine positive Zukunftsentwicklung zu unterstützen, wird das dafür sorgen, dass sich dort weniger Menschen gezwungen sehen, zu fliehen?
Liebe Kollegen von der AfD, selbst, wenn wir alle humanitären Beweggründe außenvorlassen – was Ihnen ja durchaus leichtfällt – erreichen Sie mit einer solchen Regelung das genaue Gegenteil von dem, was Sie wollen.
Sie zeigen mit diesen Anträgen einmal mehr: Ihnen sind nicht nur die Menschenrechte egal, sondern Sie sind so sehr in Ihrem Hass gefangen, dass sie darüber sogar die Eigeninteressen Deutschlands in den Hintergrund rücken. Dass Sie dabei ganz nebenbei die Funktionsweise unseres Rechtsstaats aushöhlen wollen, ist da schon kaum mehr überraschend. Wir stehen zu einem rechtsstaatlichen Asylsystem und zu den UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung Wir lehnen beide Anträge ab.