Zum Inhalt springen

Rede im Landtag: Gesetz über die oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer*innen

die Polizei hat als Trägerin des Gewaltmonopols eine besondere und sensible Rolle in unserer Gesellschaft. Eine Polizei, die Grundgesetz und Menschenrechten verpflichtet ist, ist einer der essentiellen Grundpfeiler eines freiheitlichen Rechtsstaates.

Die tägliche Herausforderung und Aufgabe für Polizistinnen und Polizisten ist nichts Geringeres als durchzusetzen, dass in der tatsächlichen Lebenswirklichkeit der Menschen gleiches Recht für alle gilt und nicht etwa das Recht des Stärkeren.

Vor Kurzem erschütterte der Mord an zwei jungen Polizisten das ganze Land. Die schreckliche Tat hat auch hier in Brandenburg viele betroffen gemacht. Und sie zeigt, warum der Polizeiberuf eben nicht ein Job wie jeder andere ist. Deshalb gilt mein Dank zu Beginn dieser Debatte zuallererst den Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich für unsere Sicherheit auf der Straße unterwegs sind.

Es ist Aufgabe von Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die gute Polizeiarbeit ermöglichen. Und zu dieser Aufgabe stehen wir als Koalition gemeinsam. Dazu gehört eine angemessene personelle Ausstattung, Investitionen in gute Arbeitsbedingungen und Ausrüstung. Und dazu gehört auch die Förderung von Transparenz und einer modernen Fehlerkultur.

Meine Damen und Herren, bei einer täglichen Vielzahl von Einsätzen in verschiedensten, teils unübersichtlichen Lagen kommt es unweigerlich zu Fehlern und Problemen. Das ist keine steile These oder gar ein Generalverdacht, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Was einen freiheitlichen Rechtsstaat ausmacht, ist nicht die Abwesenheit von Fehlern, sondern die Frage, wie damit umgegangen wird. Wichtigster Faktor dafür sind interne Kontrollmechanismen und eine gute Fehlerkultur bei der Polizei, denn beides kann nicht von außen ersetzt werden.

Aber in einem modernen Staatsverständnis sollte auch eine zusätzliche externe Kontrolle und Begleitung selbstverständlich sein. Vertrauen in eine Institution ist in einer Demokratie nie etwas, was einfach so existiert, sondern es fußt auf wirksamen Mechanismen für Transparenz und Kontrolle.

Die Polizei hat hier zu einem gewissen Grad eine Sonderrolle. Denn einerseits ist im Vergleich zu anderen Behörden die öffentliche Kontrolle aufgrund von Sicherheits- und Datenschutzvorgaben nur eingeschränkt möglich. Andererseits ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei für ihre Arbeit und für den Frieden im Land essenziell.

Gerade aus diesen beiden Faktoren ergibt sich immer wieder eine auf allen Seiten hitzige – und leider oft auch unsachliche – öffentliche Debatte, wenn über Polizeieinsätze diskutiert wird.

Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine unabhängige Stelle beim Landtag schaffen, die weitgehende Rechte hat, Vorgänge und übergreifende Fragestellungen im Bereich der Polizei in Brandenburg zu begleiten und dabei sowohl für Polizist*innen als auch für Bürger*innen ansprechbar ist.

Damit gibt es erstmals eine neutrale Stelle, die sowohl die besonderen Herausforderungen der Polizeiarbeit versteht als auch die Perspektive von Bürger*innen, die sich als Ziel einer unrechtmäßigen Maßnahme sehen und nachvollziehbarerweise manchmal Hemmungen haben, sich dazu an die Polizei selbst zu wenden.

Oberstes Ziel soll es sein, Verständnis und Verständigung auf beiden Seiten zu fördern. Aber auch in Fällen, in denen ein strafbares Fehlverhalten im Raum steht, kann eine Begleitung durch den oder die Beauftragte für alle Beteiligte sinnvoll sein, denn nur mit einer guten Aufarbeitung von Geschehnissen kann daraus für die Zukunft gelernt werden. Dabei ist absolut klar: die Polizeibeauftragtenstelle ist keine neue Ermittlungsbehörde und ersetzt in keinem Fall die Arbeit von Staatsanwaltschaft und Gerichten. Sie kann weder in Gerichtsverfahren eingreifen noch diese nachprüfen, dafür gilt selbstverständlich weiterhin der normale Rechtsweg. Sie kann aber durch Akteneinsichtsrechte Fälle begleiten und im Ergebnis zum Beispiel die Beteiligten zu einem klärenden Gespräch einladen oder auch Empfehlungen für strukturelle Verbesserungen ableiten, die helfen, ähnliches in Zukunft zu verhindern.

Besonders wichtig ist mir die Rolle als Ansprechperson und Hilfsorgan des Landtags. Das Parlament bekommt damit eine unabhängige Instanz, die sich tiefgreifend mit Fragestellungen bezüglich der Arbeit der Polizei befassen und zu ihren Erkenntnissen Bericht erstatten kann.

Der oder die Beauftragte wird nach dem vorliegenden Entwurf weitreichende Befugnisse haben, um sich ein umfassendes Bild verschaffen zu können. Dazu gehören

- Akteneinsicht,

- Befragungen von Beteiligten und Zeugen,

- Betreten von Dienststellen (auch ohne Anmeldung),

- und Anwesenheit bei Großlagen.

Mir ist außerdem wichtig, dass explizit die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen im Gesetz vorgesehen ist.

Ich denke, damit steht ein guter Werkzeugkasten bereit, um Fragestellungen ausführlich von allen Seiten zu betrachten. Auf Basis eines umfassenden Berichts von einer Stelle, die unabhängig ist und damit außerhalb tagespolitischer und parteipolitischer Debatten steht, kann, denke ich, die Qualität der Debatten im Innenausschuss deutlich erhöht werden. Wir stärken mit diesem Gesetz also die parlamentarische Begleitung und Kontrolle der Polizei. Vor allem aber kann der unabhängige Blick von außen deutlich dazu beitragen, aufgeheizte gesellschaftliche Debatten zu befrieden und das Vertrauen in die Polizei zu stärken.

Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr darüber, dass wir heute nach einem intensiven Erarbeitungsprozess des Gesetzentwurfs in der Koalition nun in die Debatte hier im Landtag einsteigen können. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich insbesondere bei Inka Gossmann-Reetz und Björn Lakenmacher bedanken für die gemeinsame Arbeit an diesem Gesetz, die manchmal mühsam, aber immer konstruktiv und fair war.

Ein großer Dank geht natürlich auch an den Innenminister und die Justizministerin für die fachliche Unterstützung. Ich denke, mit dem Entwurf haben wir eine gute Grundlage für eine Stelle, die durch ihre Arbeit dabei helfen kann, Strukturen und Herangehensweisen nachhaltig zu verbessern. Nun freue ich mich auf die weitere inhaltliche Debatte hier und auf die ausführliche Befassung und Anhörung im Ausschuss. Vielen Dank!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz über die oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg" (TOP 6 der 63. Plenarsitzung)