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Rede im Landtag: Dritter Medienänderungsstaatsvertrag

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Medieninteressierte,

nach einem Medienänderungsstaatsvertrag ist vor einem Medienänderungsstaatsvertrag.

Dies gilt für diesen Staatsvertrag ganz besonders. Er wurde zwischen den Ländern ausverhandelt, als die Welt des öffentlichen Rundfunks noch in Ordnung schien. Diese Ordnung wurde durch den rbb-Skandal und die folgenden Schockwellen durch die gesamte Rundfunklandschaft deutlich in Frage gestellt.

Auch vor diesem Hintergrund fand ich in der Anhörung zum vorliegenden dritten Medienänderungsstaatsvertrag den Hinweis von Prof. Neuberger sehr hilfreich. Er sagte nämlich: Ausgangspunkt von Diskussionen um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollten nicht ökonomische Fragen sein, sondern die Schärfung des Auftrags und seiner Daseinsberechtigung.

So finde ich es angesichts der aufgeheizten Debatte gut und wichtig, dass mit diesem Staatsvertrag der Auftrag deutlich präzisiert wird:

Zum einen geht es um die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an unserer Informationsgesellschaft. Berücksichtigt werden alle Altersgruppen, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Familien.

Zum anderen werden die journalistischen Standards erweitert. Den bisherigen Grundsätzen zur Objektivität, Unparteilichkeit und Meinungsvielfalt wird die Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung hinzugefügt.

Diese Grundsätze erscheinen vielleicht selbstverständlich. Das sind sie aber nicht, in Zeiten wachsender Verschwörungsmythen und Fake-News in einigen sozialen Medien. Zunehmend auch in manch privaten oder sogar staatlichen Medien in autoritär geführten Staaten.

Sie sind aber ein hohes Gut unserer Demokratie.

An diesen Grundsätzen müssen zukünftige Medienänderungsstaats-vertrage anknüpfen, auch wenn es um die innere Verfasstheit der Rundfunkanstalten geht. Hier kann ich dem Anzuhörenden Björn Staschen nur Recht geben. Er fordert eine stärkere Beteiligung der Mitarbeitenden in den Rundfunkanstalten.

Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag, der uns im Entwurf diese Woche zugegangen ist, wirft hier auch schon seine Schatten voraus: Da wird es detailliert um die Standards von Complianceregeln gehen. Das haben die Öffentlich-Rechtlichen offensichtlich bitter nötig!

Schon jetzt sieht der vorliegende Staatsvertrag eine Stärkung der Gremien vor. Sie sind Hüter der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Und sie sollen Richtlinien aufstellen: zu inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards und zu deren Überprüfung.

Ein weiterer Aspekt, der uns schon jetzt laufend beschäftigt: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen künftig Maßnahmen treffen, um sich in einem regelmäßigen Dialog mit der Bevölkerung über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots auszutauschen.

Wie Prof. Neuberger in der Anhörung sagte, geht es nicht nur darum, dass alle befähigt werden, sich zu informieren. Sie sollen sich auch selbst in die öffentlichen Debatten einbringen können.

Das eigentliche Kernstück des Staatsvertrags betrifft die Flexibilisierung. Es geht um die Entscheidung, wie einzelne Programme künftig betrieben werden sollen: Als lineare Programme oder als Online-Formate oder sollen sie sogar ganz eingestellt werden.

Ich habe in meiner Rede die Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, die Stärkung der Gremien und die Beteiligung der Bevölkerung bewusst vorangestellt. Denn die Entscheidung über eine Digitalisierung oder gar die komplette Einstellung eines Angebots darf nicht nur unter wirtschaftlichen Aspekten getroffen werden. Gremien und Öffentlichkeit müssen beteiligt werden!

Nach den Compliance Fragen werden wir uns in den kommenden Medienänderungsstaatsverträgen auch wieder mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Da werden wir sowohl beim Medienstaatsvertrag aller Länder als auch beim rbb-Rundfunkstaatsvertrag genug Diskussionsstoff haben.

Wie gesagt, nach einem Medienänderungsstaatsvertrag ist vor einem Medienänderungsstaatsvertrag.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medien-rechtlicher Staatsverträge" (TOP 6 der 83. Plenarsitzung)