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Rede im Landtag: Brandenburgisches Niederdeutsch-Gesetz

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,

als erstes Bundesland verabschieden wir heute ein Niederdeutschgesetz. Wir kommen damit dem Auftrag in unserer Landesverfassung nach, das Niederdeutsche besonders zu fördern. Zugleich setzen wir Verpflichtungen aus der von Deutschland ratifizierten europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen um.

Bereits seit 2018 gibt es die Vereinbarung des Landes mit der Sprachgemeinschaft, sie mit 50.000 Euro jährlich zu unterstützen. Diese Zusage sichern wir nun gesetzlich ab. Und wir greifen den Hinweis aus der Anhörung auf, dass „bis zu“ 50.000 Euro tatsächlich keine glückliche Formulierung war, denn „bis zu“ könnte schlimmstenfalls ja auch null heißen. Nun ist klar, dass es „in der Regel“ 50.000 Euro sein sollen. Damit ist auch Spielraum, ggf. etwas mehr bereitzustellen, wenn der Haushalt es ermöglicht.

Ausgiebig diskutiert wurde in der Anhörung auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen es Niederdeutsch-Angebote in Kitas und Schulen geben soll. Denn natürlich wissen wir einerseits, dass das Niederdeutsche regional begrenzt vorhanden ist, andererseits haben wir aber auch eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Regionalsprache. Wir gehen nun den Weg, uns stärker an der Sprachencharta zu orientieren und verschärfen die bisherige kann-Regelung im Schulbereich zu einer soll-Regelung, wenn der entsprechende Bedarf besteht. Und wir fördern nun auch die Materialbeschaffung, nicht nur die Erstellung, denn tatsächlich muss das Rad ja nicht neu erfunden werden, wo andere Länder bereits vorgelegt haben.

In der Anhörung gab es das ganze Spektrum an Rückmeldungen: Während das Gesetz den Vertreter*innen der Sprachgemeinschaft nicht weit genug ging und sie sich mehr Verbindlichkeit wünschten, wollten die Kommunen und Landkreise weniger Verbindlichkeit mit Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung. Ich finde, da ist das Gesetz genau der Mittelweg und damit ein guter Kompromiss. Der ist sicherlich nicht perfekt, aber darum geht es im ersten Schritt auch nicht. Wir haben nun den Einstieg in eine systematische Förderung des Niederdeutschen gemacht und diese Basis kann und wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten sicher weiterentwickelt werden.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg (Brandenburgisches Nie-derdeutsch-Gesetz - BbgNdG)" (TOP 16 der 108. Plenarsitzung)