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Rede im Landtag: Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,

kennen Sie den norddeutschen Sprachatlas? Koordiniert von der Universität Kiel und der Viadrina in Frankfurt (Oder) haben 29 Forscher*innen über 14 Jahre den niederdeutschen Sprachraum kartiert und 144 Plattsprecherinnen aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und eben auch Brandenburg befragt. Zum Beispiel in Gransee, in Neustadt, in Dahme und in Bad Saarow. Seitdem hat er sich als Referenzwerk etabliert.

Das Niederdeutsche ist in Brandenburg stabil, wird aber vor allem als Nähesprache genutzt, das Hochdeutsche in offiziellen Kontexten. Es hat sich ein so genannter Regiolekt gebildet, eine Art Mischform zwischen Hochdeutsch und Dialekt im Berlin-Brandenburger Raum. Zu Zeiten der Hanse wurde in Brandenburg noch flächendeckend Platt gesprochen. Als sie unterging, litt auch das Ansehen der Sprache und man orientierte sich am Leipziger Sprachgebrauch. Vor allem im ländlichen Raum hielt sich Plattdeutsch aber länger – und zwar bis heute. Das Institut für niederdeutsche Sprache geht davon aus, dass 3 Prozent der Brandenburger*innen sehr gut und knapp 18 Prozent mäßig Niederdeutsch sprechen können.

Bereits seit 1999 erkennen wir es als Regionalsprache an und schützen es mit der Unterzeichnung der Charta der Regional- und Minderheitensprachen des Europarats. 2018 folgte eine Vereinbarung des Landes mit dem Niederdeutsch-Dachverband. 2022 haben wir Niederdeutsch in die Landesverfassung aufgenommen und 2023 in unser Mehrsprachigkeitskonzept.

Nun kommen wir dem neuen Verfassungsauftrag nach und bündeln als erstes Bundesland alle Regelungen in einem Gesetz. Der Verein für Niederdeutsch sieht dies als beispielgebend an. Denn andere Länder haben verstreute Einzelrege-lungen z.B. im Schulgesetz. Wir überführen damit auch viele Standards der Charta in Gesetzesform. Dieser systematische Ansatz ermöglicht es uns, das Niederdeutsche in allen gesellschaftlichen Bereichen im Blick zu haben. Und ja, die Opposition und auch die Sprecher*innengruppe kritisieren, dass das Gesetz nicht mit zusätzlichen Mitteln untersetzt ist.

Ich bin aber zuversichtlich, dass die bisherige Projektfinanzierung in den kommenden Jahren Schritt für Schritt ausgeweitet werden kann. Dafür ist der Grundstein mit diesem Gesetz nun gelegt.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg (Brandenburgisches Niederdeutsch-Gesetz - BbgNdG)" (TOP 7 der 104. Plenarsitzung)