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Rede im Landtag: Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-Staatsvertrag)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,

Heute debattieren wir über gleich drei Staatsverträge im Bereich der Medien. Wir beginnen mit dem rbb-Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Berlin.

Eigentlich lag dieser Staatsvertrag bereits fertig in der Schublade, als die große Krise des rbb begann.

Die Vorwürfe um die Verschwendung von Geldern, private Abendessen, falsche Spesenabrechnungen, Dienstwagen und überteuerte Bauvorhaben unter der früheren Intendantin Patricia Schlesinger werden intern von einer Anwaltskanzlei, von den Landesrechnungshöfen, der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsausschuss untersucht.

Nun wurde der Staatsvertrag noch einmal deutlich verändert. Er zieht wichtige Konsequenzen aus der Krise. Lassen Sie mich fünf wesentliche Punkte hervorheben:

1. Die Transparenz-, Compliance- und Kontrollmechanismen werden gestärkt. Die Compliancebeauftragte wird unabhängiger arbeiten. Die Landesrechnungshöfe werden umfassender und häufiger prüfen. Die Dokumentationspflichten werden festgeschrieben.

2. Das Gehalt der Intendantin wird begrenzt. Sie soll in Zukunft nicht mehr verdienen als der Brandenburger Ministerpräsident oder Regierende Bürgermeister von Berlin. Die Intendantin wird in Zukunft auch nicht mehr allein entscheiden, sondern im Team mit Programmdirektor*in und Verwaltungsdirektor*in. Damit gehen wir weg von der Allmacht der Intendantin hin zu einer kollegialen Leitung.

3. Die Gremien werden professionalisiert. Die Gremiengeschäftsstelle wird gestärkt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen künftig entsprechende Qualifikationen mitbringen. Sie erhalten eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit. Der Rundfunkrat wird um drei Sitze erweitert: einen für den Lesben- und Schwulenverband, einen für die Menschen mit Behinderungen, einen dritten, der abwechselnd von Brandenburg und Berlin besetzt wird.

4. Die Rechte der Mitarbeitenden werden gestärkt. Die sogenannten festen Freien werden endlich in der Personalvertretung vertreten sein.

5. Die regionale Berichterstattung des Fernsehens wird ausgebaut. Zukünftig soll nicht mehr 30 Minuten, sondern 60 Minuten separat aus Brandenburg berichtet werden. Außerdem wird es zusätzlich zu den beiden Regionalstudios in Cottbus und Frankfurt (Oder) sowie den beiden Regionalbüros in Prenzlau und Perleberg ein weiteres Regionalbüro in Brandenburg (Havel) geben. Dafür werden zwei Programmbeauftragte eingesetzt, die von der Intendantin vorgeschlagen und vom Rundfunkrat gewählt werden.

Nachdem der erste Entwurf für diesen Staatsvertrag vorlag, setzte bereits eine umfassende öffentliche Debatte ein. Es gab zahlreiche Stellungnahmen, darunter ein 23-seitiges Schreiben der neuen Intendantin des rbb Ulrike Demmer sowie eine Äußerung der Personal- und Freienvertretung.

Viele der Vorschläge des rbb wurden dann in die nun vorliegende, von den Landesregierungen in Brandenburg und Berlin beschlossenen Fassung, eingearbeitet.

Für andere Einwände habe ich hingegen kein Verständnis. Brandenburg erwartet, nach jahrelanger Fokussierung auf den „Hauptstadtsender“, zu Recht, mehr gesehen und wahrgenommen zu werden. Denn Brandenburg ist mehr als ein touristisches Ausflugziel mit Schlössern, Seen und Spreewald. Es macht einen Unterschied in der Schwerpunktsetzung und Tonalität, ob die Beiträge hier, vor Ort entstehen, oder am sogenannten „Brandenburgdesk“ in Funkhaus am Theo in Berlin. Ein weiteres Regionalbüro in Brandenburg (Havel) ist mehr als eine Adresse. Es macht den Sender im Stadtbild sichtbar, das stärkt die Identifikation mit dem Sender.

Für die weitere halbe Stunde auseinandergeschalteter Sendezeit am Tag veranschlagt die Intendantin ca. 4 Millionen Euro an Kosten. Ich meine, das sollte angesichts eines Etats von ca. 500 Millionen Euro doch zu stemmen sein!

Verantwortlich für dieses zusätzliche länderspezifische Programm sollen sogenannte Programmbeauftragte sein, die von der Intendantin vorschlagen und vom Rundfunkrat gewählt werden. Sie sind der Programmdirektion unterstellt.

Hieran entzündet sich nun Kritik seitens des rbb. Ganz ehrlich: Ich kann den Vorwurf, das sei ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit, nicht nachvollziehen.

Brandenburg ist das einzige Bundesland, das kein eigenes Landesfunkhaus hat. In anderen Mehr-Länder-Anstalten werden die Programmdirektor*innen auch vom Rundfunkrat gewählt. Sicherlich, die Programmbeauftragten sind ein Novum und unterhalb der Direktor*innenebene angesiedelt. Ich sehe aber nicht, warum sie dann nicht gewählt werden sollen. Ganz im Gegenteil: Ich finde das sogar demokratischer, denn der Rundfunkrat ist genau das Gremium, das die Vielfalt der Gesellschaft repräsentiert.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen.

Die Debatte um die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks wird mit dem neuen Staatsvertrag keineswegs beendet sein. Es wird sicher nicht wieder zehn Jahre bis zum nächsten rbb-Staatsvertrag dauern. Nach dem Staatsvertrag ist vor dem Staatsvertrag!

Unsere Medienlandschaft verändert sich rasant. Junge Menschen schauen nicht mehr abends Punkt 19.30 Brandenburg aktuell oder lesen morgens zum Frühstück die gute alte Lokalzeitung. Dieses neue Nutzungsverhalten, die digitalen Möglichkeiten und die Auswirkungen Künstlicher Intelligenz müssen in der weiteren Entwicklung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks eine Rolle spielen.

Viele Printmedien kämpfen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die MAZ Prignitz hat ihre lokale Berichterstattung gerade ganz auf digital umgestellt. Auch diese Entwicklung ist in der zukünftigen Debatte zur Kenntnis zu nehmen.

Eins aber ist klar: eine unabhängige, kritische Berichterstattung ist gerade in diesen Zeiten unverzichtbar.

Und dazu, das möchte ich hier abschließend noch einmal sagen, leistet der rbb, leisten die vielen tollen Leute, die die Sendungen täglich machen, egal ob im Radio oder im Fernsehen, einen immens wichtigen Beitrag!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-Staatsvertrag)" (TOP 3 der 95. Plenarsitzung)