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Rede im Landtag: Gesetz zur Änderung lehrerbildungsrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bildungsinteressierte,

Brandenburg steht auch durch die jahrelangen Versäumnisse der rot-roten Vorgängerregierung heute vor dem Problem eines massiven und anhaltenden Lehrkräftemangels. Allein für kommendes Schuljahr sind 1800 Stellen zu besetzen. Wir werden deswegen noch viele Jahre auf Seiteneinsteiger*innen angewiesen sein. Aber selbst diese sind auf dem Arbeitsmarkt offensichtlich nicht mehr in ausreichender Zahl verfügbar. Daher rührt wohl die Idee, mit dem Angebot der Verbeamtung vorhandene und zukünftige Seiteneinsteiger*innen in Brandenburg zu halten. Unsere Fraktion wurde im Mai 2022 von dem Verhandlungsergebnis zwischen Britta Ernst und dem GEW-Vorsitzenden Günther Fuchs zu diesem Vorhaben überrascht.

Der auf dieser Basis vorgelegte Gesetzentwurf würde derzeit für rund 300 Seiteneinsteiger*innen, die schon im Schulbetrieb sind, ein solches Angebot machen.

Bereits jetzt gibt es für Seiteneinsteiger*innen eine dreizehn-monatige, berufsbegleitende Qualifizierung. Für die Verbeamtung müssten dann noch eine weitere achtzehn-monatige Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung absolviert werden. Für diese zusätzliche Qualifizierung soll die Verbeamtung einen Anreiz bieten.

Im Rahmen der Kabinettbeteiligung hat Ministerin Ursula Nonnemacher eine Evaluation des Gesetzes nach fünf Jahren erwirkt.

Zu diesem Gesetzentwurf haben wir alle zahlreiche Protestmails und -briefe erhalten, und eine Online-Petition dagegen zählt schon zahlreiche Unterschriften.

Meine Fraktion kann den Unmut sehr gut nachvollziehen. Auch wir Bündnisgrünen haben zum vorliegenden Gesetzentwurf noch sehr starken Beratungsbedarf. Wir teilen viele der geäußerten Bedenken.

Es muss aus unserer Sicht insbesondere vermieden werden, dass Anreize geschaffen werden, die dazu führen, dass ein Lehramtsstudium vorzeitig nach dem Bachelorstudium abgebrochen wird. Schließlich lockt ein Beamtenstatus im gehobenen Dienst mit einer Besoldung nach A 11 für Lehrkräfte mit einem Fach oder nach A 12 mit zwei Fächern. Hinzu kommt eine entsprechende Altersversorgung.

Auch droht der gerade überwundene Zweiklassenstatus von Beamt*innen im Lehramt wieder aufzuerstehen.

Wir werden deswegen prüfen, welche Veränderungen am Gesetzentwurf notwendig sind, um ihn für uns zustimmungsfähig zu machen.

Gleichzeitig sehe ich auch grundlegenden Reformbedarf in der Lehrkräfteausbildung. Sie muss unseres Erachtens nach praxisnäher werden und sich stärker an der Vermittlung von Wissen in Pädagogik, Psychologie, Didaktik, Methodik und Inklusion orientieren. Wir müssen gezielt Studienabbrüche vermindern. Nur so wird die Erhöhung der Studienplätze auch tatsächlich mit deutlich mehr Absolvent*innen verbunden sein. Der geplante Studiengang für das Grundschullehramt an der BTU Standort Senftenberg bietet hierzu gute Chancen. Auch die Universität Potsdam steht hier vor entsprechenden Herausforderungen.

Die Koalitionsfraktionen werden zum Gesetzentwurf den Dialog mit den vielen Verbänden und Interessenvertretungen suchen, die sich kritisch an uns gewandt haben. Und wir werden uns auch mit der bundesweiten Kritik am Gesetzentwurf auseinandersetzen.

Wir erwarten gespannt die Anhörung im Bildungsausschuss. Wir werden sie gründlich auswerten, um dann zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung lehrerbildungsrechtlicher und besol-dungsrechtlicher Vorschriften" (TOP 10 der 81. Plenarsitzung)