Zum Inhalt springen

Rede im Landtag: Gesetz zur Änderung lehrerbildungsrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften und zur Verkürzung der Wartefrist Freier Schulen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende,

In dieser Wahlperiode stehen noch einige Verbesserungen am Schulgesetz an. Aber bevor wir soweit sind, sollen zwei besonders dringliche Vorhaben im Bildungsbereich vorgezogen werden, damit sie bereits zum Schuljahresbeginn am 1.8.2023 in Kraft treten können.

Das eine betrifft die Finanzierung von Freien Schulen. Das andere betrifft die Verbeamtung von Lehrkräften mit Bachelorabschluss.

Zum ersten Punkt: Wir hatten innerhalb der Koalition bereits zum Schuljahr 2022/23 erreicht, dass die Freien Schulen finanziell besser unterstützt werden. Die jährlichen Zuschüsse wurden um etwa 15 Millionen Euro erhöht, um die Lehrkräfte besser zu bezahlen und die Tarifsteigerungen des Öffentlichen Dienstes auch bei den Freien Schulen umzusetzen.

Ein weiterer Knackpunkt bei der Finanzierung der Freien Schulen war aber noch die Wartefrist, bis neue Schulgründungen überhaupt Zuschüsse erhalten können. Bisher waren das drei Jahre für neue Initiativen, zwei Jahre für bewährte Schulträger. Das wollen wir nun ändern und einheitlich für alle Schulträger auf zwei Jahre festschreiben.

Das ist besonders wichtig für die vielen kleinen Schulgründungsinitiativen im Land. Für engagierte Eltern und Pädagog*innen, die ihre Visionen von Schule verwirklichen wollen. Oft geht es um Schulen mit reformpädagogischen Konzepten, mehr Projekt- und Praxislernen, mehr Demokratie- und Umweltbildung und mehr Selbstbestimmung für Schüler*innen. Gerade kleine Gründungsinitiativen verfügen meist nicht über den finanziellen Hintergrund, um die hohen Hürden zu Beginn zu meistern. Das wird nun deutlich leichter werden!

Nun zum zweiten Punkt: Der Lehrkräftemangel an unseren Schulen hat dramatische Ausmaße angenommen. Quereinsteiger*innen sind unverzichtbar und leisten schon lange einen wichtigen Beitrag zur Absicherung des Unterrichts. Wir wollen sie im Land halten. Wir wollen aber auch keine zwei-Klassen-Gesellschaft im Lehrerzimmer. Damit sie ihrer Aufgabe gerecht werden, ist es wichtig, dass wir Quereinsteiger*innen gut qualifizieren, schon vor Beginn der Tätigkeit und dann weiter berufsbegleitend.

Die geplante Verbeamtung von Bachelorlehrkräften ist in unseren Augen nicht der Königsweg. Wir sehen die Gefahr, dass hier falsche Anreize geschaffen werden. Besonders Studierende mit finanziellen Schwierigkeiten könnten sich entscheiden, das Studium vorzeitig mit dem Bachelor zu beenden. Ziel muss es bleiben, möglichst viele grundständig ausgebildete Lehrkräfte zu haben. Dafür haben wir die Plätze an der Uni Potsdam aufgestockt und werden ein Studium für Berufsschullehrkräfte einführen. Ein besonders wichtiger Schritt ist, dass wir am Standort der BTU in Senftenberg ein Grundschullehrkräftestudium aufbauen und bereits ab dem Wintersemester 2023/24 mit dem ersten Studienjahrgang beginnen.

Der Quereinstieg ins Lehramt sollte nicht die Regel werden. Wir wollen aber den Quereinsteiger*innen, die jetzt da sind, die einen guten Job machen und bereit sind, sich weiter zu qualifizieren, eine Chance auf Verbeamtung ermöglichen.

Bisher sind noch sehr viele Verbände skeptisch. Auch die KMK sieht das Vorhaben kritisch. Wir brauchen eine bundesweite Strategie gegen den Lehrkräftemangel, wenn wir uns nicht gegenseitig das Wasser abgraben wollen.

Deshalb werden wir die Laufzeit der Maßnahme befristen und das Gesetz nach fünf Jahren evaluieren. Dann lassen sich die Auswirkungen prüfen. Auf der Basis lässt sich dann entscheiden, ob Brandenburg diesen Weg weitergehen will.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung lehrerbildungsrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften" (TOP 7 der 88. Plenarsitzung)